Dies ist eine Diskussion zu Situation Fixtermin innerhalb des Forums Handelsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Situation Fixtermin Ich grübel im Moment über eine Aufgabe und kann mit der angegebenen Lösung nicht harmonieren. Folgender Fall. A bestellt bei B Ware zu einem Fixtermin. Laut Aufgabe kann ich keine Auftragsbestätigung festellen. So B liefert erst 2 Wochen später und A nimmt die Ware an. Laut der Lösung ist ein Kaufvertrag zustandegekommen. 1. Kommt doch alleine schon durch die Lieferung der Kaufvertrag zustande (2.te Willenserklärung) und nicht durch Annahme der Ware(zweiseitiger Handelskauf) zu der A verpflichtet ist. Meine Meinung hierzu ist -> Fixkauf A hat das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten (zweiseitiger Handelskauf) Muss man sich hierzu melden und B mitteilen, dass vom Vertrag zurückgetreten wird? Da keine Auftragsbestätigung vorliegt und die Ware erst später zugeschickt wird gehe ich davon aus, dass dies dann ein Antrag seitens des Verkäufers B ist und dass vorher kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und auch durch Annahme keiner zustande kommen wird ohne eindrückliche Bereiterklärung der Warennutzung. A MUSS die Ware annehmen aber muss es nicht aktzeptieren und Muss sie aufbewahren. Gruß Markus |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| verzwickte situation | Arbeitsrecht | 28.01.2009 22:31 |
| Handwerker macht keinen Fixtermin? | Mietrecht | 16.06.2008 13:32 |
| Klassische Win-win-Situation | Nachrichten: Wissenschaft | 14.09.2007 15:00 |
| Unklare Situation | Straßenverkehrsrecht | 01.08.2006 23:27 |
| schwere Situation | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 13.07.2006 13:37 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios