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Situation Fixtermin

Dies ist eine Diskussion zu Situation Fixtermin innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 10.04.2007, 14:35
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Situation Fixtermin

Hallo an alle.

Ich grübel im Moment über eine Aufgabe und kann mit der angegebenen Lösung nicht harmonieren.

Folgender Fall.

A bestellt bei B Ware zu einem Fixtermin. Laut Aufgabe kann ich keine Auftragsbestätigung festellen.

So B liefert erst 2 Wochen später und A nimmt die Ware an. Laut der Lösung ist ein Kaufvertrag zustandegekommen.

1. Kommt doch alleine schon durch die Lieferung der Kaufvertrag zustande (2.te Willenserklärung) und nicht durch Annahme der Ware(zweiseitiger Handelskauf) zu der A verpflichtet ist.

Meine Meinung hierzu ist -> Fixkauf A hat das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten (zweiseitiger Handelskauf) Muss man sich hierzu melden und B mitteilen, dass vom Vertrag zurückgetreten wird?

Da keine Auftragsbestätigung vorliegt und die Ware erst später zugeschickt wird gehe ich davon aus, dass dies dann ein Antrag seitens des Verkäufers B ist und dass vorher kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und auch durch Annahme keiner zustande kommen wird ohne eindrückliche Bereiterklärung der Warennutzung.

A MUSS die Ware annehmen aber muss es nicht aktzeptieren und Muss sie aufbewahren.
Gruß Markus
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