Dies ist eine Diskussion zu Sind Verträge in jedem Fall einzuhalten? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Sind Verträge in jedem Fall einzuhalten? Nach einiger Zeit hat A kein Interesse mehr an dem Vertrag und stellt die Zahlungen ohne Kündigung - die vertraglich vereinbart wurde - ein. Auch die Leistung nimmt er dann nicht mehr in Anspruch. B erklärt aber die Bereitschaft, die Leistungen noch weiter zu erbringen. Hat er dann in jedem Fall Anspruch auf die monatliche Zahlung oder gilt: keine Leistung - keine Zahlung? |
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| AW: Sind Verträge in jedem Fall einzuhalten? Wäre schön, wenn man sich einfach durch Nichtzahlung eines Vertrags entledigen könnte, nicht?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Sind Verträge in jedem Fall einzuhalten? Zitat:
![]() Ist das eine ernstgemeinte Frage, philduck? |
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| AW: Sind Verträge in jedem Fall einzuhalten? Wäre ja irgendwie eine lustige Vorstellung. "Lieber Herr Arbeitgeber, warum haben Sie mir denn keinen Lohn gezahlt ?"; "Betrachten Sie es als Kündigung" :-) |
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| AW: Sind Verträge in jedem Fall einzuhalten? ja, ist leider eine ernstgemeinte Frage. In dem Fall bin ich B :-( |
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| AW: Sind Verträge in jedem Fall einzuhalten? |
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| AW: Sind Verträge in jedem Fall einzuhalten? Natürlich hat er Anspruch auf die mtl. Zahlung.
__________________ "Als Chef ist Sensibilität extremst wichtig. Gerade im Umgang mit andersgeschlechtlichen Mitarbeitern. Zum Beispiel Frauen." B.Stromberg |
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