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Serienmangel, Durchsetzung von Reparatur an TV ohne Kaufbeleg?!

Dies ist eine Diskussion zu Serienmangel, Durchsetzung von Reparatur an TV ohne Kaufbeleg?! innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.03.2010, 02:11
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Question Serienmangel, Durchsetzung von Reparatur an TV ohne Kaufbeleg?!

Hallo.

Welche Möglichkeiten hat eigentlich ein Verbraucher dessen Fernseher einen Serienmangel aufweist?

Angenommen der Mangel wird von vielen Betroffenen in diversen Foren erwähnt.
Ist also kein Einzelfall.

Was macht diese Person (die keine Möglichkeit hat Gewährleistung oder Garantie durchsetzen zu können) dann, um eine kostenlose Reparatur durch den Hersteller durchzusetzen?
Dieser kann ja einfach behaupten ihnen wäre dieser Mangel nicht als gehäuft auftretend bekannt. So auch geschildert, was aber eine klare Lüge sein müsste.

Wie sollte diese Person vorgehen?


Danke...
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  #2 (permalink)  
Alt 08.03.2010, 10:29
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AW: Serienmangel, Durchsetzung von Reparatur an TV ohne Kaufbeleg?!

Entweder gesetzl. Gewährleistung oder freiwillige garantie des Herstellers oder Kulanz.
Wenn man keinen Kaufbeleg hat, dann weiss ich auh nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.03.2010, 18:39
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Arrow AW: Serienmangel, Durchsetzung von Reparatur an TV ohne Kaufbeleg?!

Genau deshalb frage ich wie es bei einem offensichtlichen Serienfehler aussieht.
Eine Serie von Panels die sehr oft ausfällt.

Mit Gewährleistung oder Kaufbeleg wäre die Frage unnötig .

Was ist mit Toyota und seinen Gaspedalen? Es muss ja keine Lebensgefahr bestehen damit so etwas außerhalb jeder Gewährleistung oder Garantie repariert werden muss.

Gehen wir davon aus, dass die Panels die in dieser Reihe verbaut sind in einer bestimmten Charge einen Serienfehler haben.
Auch wenn der Hersteller (nennen wir ihn Boshita) diese Panels nicht selbst herstellt sondern nur einbaut (nennen wir den Panel-Hersteller Yons), würde das den TV-Hersteller ja nicht aus der Haftung (unabhängig von Kaufbelegen) für Serienfehler nehmen.
Müssten die sich denn halt beim Hersteller des Panels um Ersatz bemühen. Aber auch wenn sie das nicht täten oder keinen Erfolg hätten ändert das ja nichts.

P.S.: Dass der TV-Hersteller diesen Serienfehler zugibt ist mit Sicherheit nicht nötig.
Wenn es tatsächlich vor Gericht ginge, muss es ja reichen dass man per Internet klar nachweisen kann dass es ein Serienfehler ist.

Z.B. schon die (natürlich angenommene) Tatsache dass in der Anzeige der häufigen Suchbegriffkombinationen unter dem Eingabefenster bei Google schon nach der Eingabe vor dem Absenden als erstes das Modell des TV (welches man ausschrieb) dieser Typ gefolgt vom Wort "Streifen" steht.
Und sonst nicht ein weiteres Ergebnis! Alleine das sollte jeden Richter davon überzeigen dass es ein Serienfehler ist.
Dass belegt ja, nach was die Suchenden in Verbindung mit dem Gerät gesucht haben.
Dazu noch die diversen Foren mit offensichtlich Betroffenen.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.03.2010, 21:32
V.I.P.
 
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AW: Serienmangel, Durchsetzung von Reparatur an TV ohne Kaufbeleg?!

Was willst de jetzt hören: Welchen Trick es gibt einen geklauten Fernseher beim
Händler zu reklamieren.?
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