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Schweigen im zweiseitigen Handelsvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Schweigen im zweiseitigen Handelsvertrag innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 15.03.2011, 16:57
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Schweigen im zweiseitigen Handelsvertrag

Hallo zusammen,

folgender Sachverahlt liegt vor:

Firma A beliefert Firma B mit Ware. Beide haben einen Vertrag abgeschlossen, also zweiseitiger Handelsvertrag.

Firma A hat nun die Preise der Waren nach 2 Jahren erhöht. Firma B nimmt die Ware mit den Preiserhöhungen an, weigert sich aber jetzt die Preiserhöhung zu bezahlen und möchte die Ware nur zum alten Preis bezahlen.

Hat Firma B durch die Annahme der Ware nicht schon der Preiserhöhuing zugestimmt?

Habe im § 377 HGB nur etwas gefunden, was die Ware betrifft, also wenn die Ware mangelhaft ist, allerdings nichts zum Preis.

Hat jemand eine Idee?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.03.2011, 21:16
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AW: Schweigen im zweiseitigen Handelsvertrag

Die Antwort ist im HGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__362.html

Zudem kann noch Kaufmannsbrauch der jeweiligen Branche dazukommen.
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