Dies ist eine Diskussion zu Schlechtes Material - Was tun? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Schlechtes Material - Was tun? folgender interessanter fiktiver Fall liegt vor: Ein kleiner Gewerbetreibender kauft von einer Firma Arbeitsmaterial (Guss-Kunststoffe). Zu Beginn ist die Beratung prima, und der Gewerbetreibende bestellt. Bei der Verarbeitung des Materials ergeben sich Unregelmässigkeiten, Lufteinschlüsse und andere Probleme, die typisch für Überlagerung sind. Telefonisch um Hilfe bittend, wurde sofort Ersatz geschickt, und neues Material kam. Es klappt alles, bis zur nächsten Charge. Wieder Lufteinschlüsse und verkorkste Aussenflächen. Wieder Rückfrage, und es erfolgt eine ausgiebige Fehleranalyse. Natürlich ist das tolle, einzigartige Material aus Übersee nicht schuld. Da es sich um einen wichtigen Auftag handelt, wird zähneknirschend "weitergewurstelt", aber letztendlich hat das gesandte Material keinen Sinn. Mit von einer anderen Firma geliefertem Kusntstoff klappt es dagegen alles wunderbar, nur der Schaden beim Auftraggeber ist angerichtet. Der Verarbeitende hat übrigens viele Jahre Erfahrung und weiss, daß die gelieferte Ware schlichtweg schlecht ist. Die Verarbeitungsprobleme sind alle mit Fotos dokumentiert, und die Fehlgüsse sind vorhanden. Nun will der Gewerbetreibende für diesen Mist nicht bezahlen, er hat nur Ärger und Probleme bekommen und seinerseits seine Termine nicht einhalten können. Die Lieferfirma dagegen will die Ware bezahlt haben und mahnt nun und droht mit Anwalt. Nun ist guter Rate gefragt... --- Was meint Ihr? |
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| AW: Schlechtes Material - Was tun? Solche Rechtsauseinandersetzungen, wo es um die Qualität einer Ware geht, sind nicht selten. In der Regel wird der Kläger sofort ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben müssen. |
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| AW: Schlechtes Material - Was tun? Zitat:
Zitat:
im handel ist es unerlässlich, die eingehenden waren SOFORT zu prüfen und zu rügen. es sollte immer schriftlich sein, es sollte mängelrüge drauf stehen und die fehler näher beschrieben sein und man sollte grundsätzlich den eingang des schreibens sich bestätigen lassen. und dann darf die ware nicht verarbeitet werden, sobald verarbeitet wird, gilt sie als abgenommen. rein rechtlich helfen da dann nachher auch keine fotos oder sonst wie tollen dokumentationen. Zitat:
Zitat:
)Zitat:
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| AW: Schlechtes Material - Was tun? Danke schon mal für die Antworten. zeiten.. Hier ist der Punkt. Die Qualität bzw. Verwendbarkeit des Materials ist nur in der längerfristigen Anwendung erkennbar. Mit freundlichen Blicken auf geschlossene Behälter ist keine Prüfung der Verwendbarkeit möglich, hier ist einfach die Verarbeitung entscheidend, dem Material ist im Rohzustand nicht nazusehen, obs was taugt. Daher ist die Vorgehensweise der Prüfung bei Lieferung unmöglich. |
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| AW: Schlechtes Material - Was tun? Zitat:
Zitat:
Zitat:
wenn nicht wirklich sofort mord und brand geschrien wird, hat der verarbeiter da regelmäßig relativ schlecht karten. hier scheint eine rechtsanwältin und danach eine sachvedrständige sinnvoll. auch in der reihenfolge. zunächst sollte wirklich geklärt werden, in wie weit man unter umständen durchs "weiterwurschteln" sämtliche ansprüche verloren hat oder halt nicht. und dann muss sachverständige klären, ob material tatsächlich schrott (geh ich mal von aus, blos brauch tman ja nen beweis.) wo is das material denn jetzt? steckt es nun in den verbauten teilen oder wurde es nur zunächst irgendwie verbaut und dann wieder ausgebaut...? |
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| AW: Schlechtes Material - Was tun? In unserem "fiktiven" Fall geht es um Kleinserienherstellung von Kunststoffteilen. D.h. es werden Urmodelle hergestellt, von diesen werden Gussforman aus Silikon hergestellt, die dann mit 2-Komponenten Kunststoffen ausgegossen werden. Das Material und die 2-Komponenten-Kunststoffe entstammen der System-Produktlinie des Verkäufers. Somit schliesst man an sich die chemischen Reaktionen einander fremder Produkte aus. Im vorliegenden "fiktiven" Fall wurden verschiedene Kleingebinde der Materialien geliefert, um optimale Verarbeitung zu garantieren. Um die Standfestigkeit der Formen zu ermitteln, muss mindestens 5-6 mal gegossen werden. Bei den Güssen wurden jedesmal unsaubere Oberflächen und Luftblasen festgestellt. Die Lieferfirma hat auch einmal Ersatz geliefert, aber nach erneuten Versuchen hat das Material immer aufs Neue interessante Eigenschaften gezeigt, die die Weiterverarbeitung unmöglich machte. Das untaugliche Material ist verbraucht und wurde zwecks Dokumentation aufgehoben. Kleinere Teile weggeworfen. Einige Musterteile wurden verschickt. Übrigens sollte das nicht die billigere Lösung werden, sondern wurde ein qualitativ höheres Ergebnis angestrebt. Mit der billigeren Industrieware sind die Ergebnisse übrigens Einwandfrei. Nur ist der Auftraggeber wegen der vertanenen Zeit sauer... Ein kleiner Exkurs zur Technik...danke! |
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| AW: Schlechtes Material - Was tun? Zitat:
wenn es nur das ist... je nachdem um welchen wert es hier geht, sollte man sich gut überlegen, ob man deswegen zusätzliche zeit verplempern, sachverständige und anwältinnen füttern und gerichtskosten tragen möchte. zusätzlich noch ne menge zeit und nerven lassen will. und am ende doof dastehen.... wie so ne geschichte ausgeht, is nie vorher abzuschätzen. also vorsicht. und falls es in der realität einen ähnlichn fall gäbe, so würde ich sagen: viel glück! |
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