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Schadensersatz

Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatz innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 05.05.2010, 23:11
KGR KGR ist offline
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Schadensersatz

Ein gewerlbich gemietetes Gerät wird vom Mieter zerstört und kann nicht zurückgegeben werden. Kann der Vermieter nun den Verkaufspreis als Schadenersatz verlangen oder nur seinen Einkaufspreis? Er handelt mit den Geräten und kann sich ohne Probleme zu EK ein neues beschaffen
Danke!
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Alt 17.05.2010, 16:50
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AW: Schadensersatz

Der Vermieter kann den Verkaufspreis als Schadenersatz verlangen.

Der Anspruch des Vermieters ergibt sich aus § 251 BGB, wonach der Mieter laut Rechtsprechung des BGH den Verkaufspreis schuldet (BGH NJW 84, 2282). Teilweise wird sogar vertreten, dass sogar die Mehrwertsteuer mit von Ersatzanspruch umfasst wird, selbst wenn diese nicht angefallen sein sollte.
__________________
Man muß lernen, was zu lernen ist, und dann seinen eigenen Weg gehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.05.2010, 17:47
KGR KGR ist offline
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AW: Schadensersatz

Zitat:
Zitat von MS2009 Beitrag anzeigen
Der Vermieter kann den Verkaufspreis als Schadenersatz verlangen.

Der Anspruch des Vermieters ergibt sich aus § 251 BGB, wonach der Mieter laut Rechtsprechung des BGH den Verkaufspreis schuldet (BGH NJW 84, 2282). Teilweise wird sogar vertreten, dass sogar die Mehrwertsteuer mit von Ersatzanspruch umfasst wird, selbst wenn diese nicht angefallen sein sollte.
Der Schaden des Vermieters ist doch behoben, wenn er ein neues Gerät hat. Dieses kann er bei seinem Lieferanten besorgen.
Er ist doch auch dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten?
Die Haftpflicht ersetzt doch auch nur den Wiederbeschaffungswert?
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Alt 17.05.2010, 18:25
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AW: Schadensersatz

Nach § 249 S. 1 BGB hat der Geschädigte einen Anspruch auf Wiederherstellung des Zustandes, der bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht stattgefunden hätte. Wäre die Mietsache nicht zerstört worden, hätte der Vermieter noch ein gebrauchtes Gerät. Ein gebrauchtes Gerät wird wohl kaum den Wert eines Neugerätes haben und somit auch nicht den gleichen Verkaufspreis.

Gruß
moriarty
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Alt 17.05.2010, 19:51
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AW: Schadensersatz

Bei Zerstörung der Sache greift nicht § 249 BGB, sondern § 251 BGB - der Gläubiger ist in Geld zu entschädigen.
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