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Schadenersatzrecht, internationales ...

Dies ist eine Diskussion zu Schadenersatzrecht, internationales ... innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 15:39
V.I.P.
 
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Question Schadenersatzrecht, internationales ...

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... der Umstand, dass die spanische Regierung nun wegen des Salatgurken-Desasters evt. eine Schadenersatz-Klage anstrengen
will ist neu. Insgesamt hat sich gezeigt, dass Experten hierbei
fatale Fehlentwicklungen einleiten können und die vorsorgliche
Vernichtung von TOnnen an Gurken ist m. E. etwas fahrlässig
weil diese Maßnahme offenkundig nicht wirklich substanziell
begründet war. Frage: gibt es ein internationales Schadenersatz-
Recht worauf sich SPanien oder die spanischen Anbauer berufen
können ?!
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  #2 (permalink)  
Alt 08.06.2011, 16:25
V.I.P.
 
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AW: Schadenersatzrecht, internationales ...

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
die vorsorgliche
Vernichtung von TOnnen an Gurken ist m. E. etwas fahrlässig
weil diese Maßnahme offenkundig nicht wirklich substanziell
begründet war.
1. Die Warnung war substantiell begründet, weil zum Zeitpunkt der Warnung hinreichende Verdachtsmomente vorhanden waren, daß der EHEC-Keim durch Salatgurken übertragen würde.

2. Einige spanische Salatgurken waren mit EHEC-Keimen kontaminiert, wenn auch nicht mit der aktuell besonders gefährlichen Variante. Auch so war zumindest die betreffende Partie spanischer Salatgurken gesundheitsgefährdend, nicht verkehrsfähig und musste vernichtet werden.

3. Die Ansprüche an die Warnhinweise müssen im Zusammenhang mit der extrem hohen Gefahr für die öffentliche Gesundheit und dem extrem hohen Risiko für die Verbraucher gesehen werden.

Ich hätte das Geschrei nicht hören mögen, wenn die zuständigen Behörden die Warnungen auch nur um 24 Stunden herausgezögert hätten.

Es gehört zum normalen unternehmerischen Risiko, daß Verbraucher auch irrational einen Bogen um bestimmte Produkte machen oder auch eine ganze Produktgruppe oder Branche "in Haftung" für Einzelfälle nehmen.

Als eine deutsche TV-Magazin-Sendung vor vielen Jahren einmal zeigte, daß in bestimmten Fischstäbchen Würmer waren, brach für längere der Absatz aller Fischstäbchen-Marken massivst ein.

Das gehört zum unternehmerisches Risiko.

Dasselbe gilt für die Sprossen. Egal ob sich herausstellen wird, daß die Sprossen auch nicht die Quelle waren oder daß vorübergehend ein kleiner Teil einer Produktion verseucht war - auf längere Zeit werden viele Verbraucher jetzt ganz emotional einen Bogen um Sprossen machen.

Normales unternehmerisches Risiko. Die Lebensmittelindustrie unterliegt einer ganz besonders hohen Verantwortung für die Gesundheit der Bürger. Sie muß damit leben, daß - je nach Schwere der potentiellen Bedrohung - bereits bei einer Verdachtslage öffentlich gewarnt wird oder auch Produkte prophylaktisch aus dem Verkehr gezogen werden.

Es steht der Lebensmittelindustrie frei, sich gegen solche Risiken zu versichern (das ist möglich) oder auch einen Hilfsfonds auf Gegenseitigkeit zu errichten, in den alle einzahlen und aus dem dann in solchen Fällen betroffenen Unternehmen Ausgleichszahlungen gewährt werden.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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