Dies ist eine Diskussion zu Rücknahme von Falschlieferung innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Rücknahme von Falschlieferung Händler H liefert versehentlich die Ware an Kunden A anstatt Kunden B. Der Vorgang fällt bei H auf. H beliefert B regulär. Die Sache ist somit abgeschlossen. H fordert nur A auf, die Ware auf Kosten von H zurückzusenden. A reagiert nicht und behält die Ware. Wie kann H weiter vorgehen? Danke! |
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| AW: Rücknahme von Falschlieferung H hat einen Anspruch aus §812 I 1 1. Alt BGB auf Herausgabe der Sache. Wenn A nicht reagiert, mahnen und ggf mit Hilfe eines Anwalts gegen ihn vorgehen. |
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| AW: Rücknahme von Falschlieferung Zitat:
Zitat:
Weil A mit H keinen Kaufvertrag geschlossen hatte, könnte er von A jedenfalls nicht einfach einen Kaufpreis fordern, wie ihn H von Käufern verlangen will. 11 |
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| AW: Rücknahme von Falschlieferung ist kunde a verbraucher oder kaufmann? |
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| AW: Rücknahme von Falschlieferung Zitat:
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: Rücknahme von Falschlieferung ne. unter kaufleuten besteht immer ein rausgabeanspruch. bei der verbraucherin aber nur dann, wenn sie hat erkennen können, dass es sich um ein versehen handelt. da gabs früher immer die findigen händler, die der omi zum gebrutstag einen präsentkorb vor die tür stellten ohne karte und alles. die rechnung folgte dann, wochen später. und omi stand dann dumm dar. in solchen fällen gibt es heut keinen rausgabeanspruch und es gilt auch keine bereicherung. dh. da geht der händler dann leer aus. |
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| AW: Rücknahme von Falschlieferung jetzt hab ich mich glatt wieder an den § erinnert: § 241 a bgb (hier!) |
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| AW: Rücknahme von Falschlieferung Zitat:
Händler und A kennen sich. Im Lieferschein wird garantiert auch nicht Herr A sondern B angesprochen. Die "unbestellte" Sache sollte erkennbar nicht an A gehen. Daher § 812 I 1, 1.Alt. BGB. Wie once und Kyuubi schon sagten. Mahnschreiben und dann zum RA.
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: Rücknahme von Falschlieferung Zitat:
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| AW: Rücknahme von Falschlieferung Zitat:
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