Dies ist eine Diskussion zu Rücknahme und Schadenersatz bei Falschlieferung? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Rücknahme und Schadenersatz bei Falschlieferung? es geht um folgendes. Herr A hatte im Internet felgen bestellt. Die Felgen wurden auch ordnungsgemäß geliefert. Da die Felgen keine Beschädigung aufgewiesen haben hatte Herr A die Felgen zu seinem Reifenhändler gebracht und dieser hatte dort nun neue Reifen aufgezogen. Als Herr A die Felgen nun auf seinen PKW montieren wollte, stelle er fest, dass 2 Felgen nicht auf das Fahrzeug passen, da diese vom Lochkreis falsch geliefert wurden und so nicht verbaut werden können. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer würde dieser die Felgen auch wieder zurück nehmen, jedoch würde er Herrn A nicht die Kosten erstatten, welche er hatte um die Reifen von der Felge abmontieren zu lassen und auf neue Felgen aufziehen zu lassen. Der Verkäufer agumentiert damit, dass er die Felgen nicht mehr nehmen müsste, da sie jetzt gebraucht sind und man dies hätte prüfen müssen bei der Lieferung. Was kann Herr A nun machen, da es sich ja um eine Falschlieferung handelt. Muss der Verkäufer auch die Kosten für das Umziehen der Reifen von den Felgen bezahlen oder tatsächlich nicht? Die Felgen wurden übrigends am 11.10.2011 gekauft, falls dies relevant ist. Vielen Dank für eure Hilfe. Gruß |
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| AW: Rücknahme und Schadenersatz bei Falschlieferung? Hätte A bei Lieferung denn schon sehen können, dass es sich um den falschen Lochkreis handelt?
__________________ Fiat justitia ruat coelum |
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| AW: Rücknahme und Schadenersatz bei Falschlieferung? Nein, A hätte dies nicht feststellen können auf den Ersten Blick. Dafür hätten die Felgen müssen Montiert werden, da erst bei Montage der Fehler aufgefallen ist. Lediglich die Stanzung in den Felgen im Inneren hätte Aufschluss darüber geben können. |
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| AW: Rücknahme und Schadenersatz bei Falschlieferung? Okay das ist Auslegungssache, aber ich würde sagen, dass A die Stanzung hätte überprüfen müssen.
__________________ Fiat justitia ruat coelum |
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| AW: Rücknahme und Schadenersatz bei Falschlieferung? Aber A ging davon aus, dass nur eine Äußere Besichtigung auf Schäden gemacht werden muss und nicht darauf ob die gelieferte Ware überhaupt passt. |
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| AW: Rücknahme und Schadenersatz bei Falschlieferung? Klar kann keine eingehende Untersuchung von A verlangt werden, aber wenn die Stanzung sichtbar auf der Felge angebracht ist, hätte man den Fehler ja relativ einfach erkennen können.
__________________ Fiat justitia ruat coelum |
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| AW: Rücknahme und Schadenersatz bei Falschlieferung? Eindeutig ist hier Zweideutig. Die Stanzung ist auf der Rückseite und hat eine Größe von ca. 1x1 cm. Um diese zu sehen müsste man schon geziehlt danach suchen und sich auch mit den entsprechenden Abkürzungen auskennen |
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| AW: Rücknahme und Schadenersatz bei Falschlieferung? Die Untersuchungs- bzw. Rügepflicht trifft den Käufer nur bei einem Handelskauf, um den es sich hier (wohl) nicht handelt. Ansonsten können die Mängelrechte des Käufers nur entfallen, wenn er den Mangel grob fahrlässig nicht erkannt hat. Grobe Fahrlässigkeit lässt sich hier im Fall bei A nicht erkennen. A hätte somit 2 Jahre Zeit, seine Mängelansprüche geltend zu machen. Vorliegend bedeutet das: Nachlieferung der passenden Felgen und Schadensersatz in Höhe der Werkstattkosten. PS: Die Einordnung in das Forum "Handelsrecht" ist hier etwas irreführend. Von einem Handelskauf spricht man nur, wenn es sich bei beiden Parteien um Kaufleute nach dem HGB handelt. Das scheint hier zumindest bei A nicht der Fall zu sein.
__________________ Fiat justitia ruat coelum |
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