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Rücknahme eines Privatverkaufsgegenstandes

Dies ist eine Diskussion zu Rücknahme eines Privatverkaufsgegenstandes innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 30.11.2009, 17:33
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Question Rücknahme eines Privatverkaufsgegenstandes

Hallo,

hier die Schilderung des fiktiven Sachverhaltes.

Mal angenommen Verkäufer A stellt auf einer Internetversteigerungsplattform einen Artikel ein (Damen Accesoir Markensonnenbrille) der eindeutig als gebraucht beschrieben wird, aber leider schließt er die Rücknahme, Gewährleistung etc. nicht ausdrücklich aus.
Käufer B ersteigert den Artikel, ist damit aber nicht zufrieden weil ein Glas angeblich sehstärkentechnisch korrigiert wurde, Käufer B ihn deswegen nicht tragen kann und nun den Artikel zurückgeben möchte.
Verkäufer A ist dieser Umstand leider unbekannt da er/sie die Brille nie selbst getragen hat, da sie nur ein Geschenk war das er/sie weiterverkauft hat.

Ist Verkäufer A trotz nicht wissens über die angebliche Sehstärkenkorrektur verpflichtet den Artikel zurück zu nehmen?
Der Artikel wurde ins Ausland versendet, die Versandkosten waren extrem hoch und wurden komplett von Käufer B getragen, muss Verkäufer A für die vollständigen Rücksendekosten aufkommen?

Edit: Ich fürchte ich habe für den zur Diskussion gestellten Sachverhalt das falsche Unterforum gewählt, daher schließe ich dieses Thema und werde es in einem geeigneteren Unterforum wieder einstellen

Geändert von Sanguinea (01.12.2009 um 16:38 Uhr). Grund: Falsches Unterforum gewählt
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