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Rückkauf nach Wandlung möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Rückkauf nach Wandlung möglich? innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 08.03.2011, 09:07
Boardneuling
 
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Rückkauf nach Wandlung möglich?

Folgenden Fall angenommen,

Herr A ersteigert von privat ein defektes Gerät bei einer Internetauktion.Dieses wurde als einwandfrei funktionierend angeboten.

Er bittet den Verkäufer um Stellungnahme zu dem Defekt und zu einer weiteren Auffälligkeit.
Der Verkäufer antwortet,geht nur auf die Auffälligkeit ein,ignoriert den hauptsächlichen Defekt und verweist auf Privatverkauf.

Herr A bittet nun um Nachbesserung oder um Wandlung incl.der Portokostenübernahme.

Der Verkäufer antwortet nicht und überweist den Kaufpreis ohne Rückporto auf das KTO von Herr A zurück,ohne diesen vorab darüber zu informieren.
Der Verkäufer behauptet,nach BGB hätte Herr A nun kein Anrecht mehr auf das Gerät und er erwarte das Gerät innerhalb einer gesetzten Frist zurück.

Herr A kann nun günstig an ein Ersatzteil gelangen und das Gerät selbst reparieren.
Herr A informiert den Verkäufer vor Geldeingang darüber und daß er das Geld umgehend nach Eingang rücküberweisen wird.
Der Verkäufer stellt sich stur und antwortet nicht.

Kann Herr A den Betrag nun rücküberweisen oder nicht?
Was wenn der Verkäufer die Annahme verweigert?

Vielen Dank.
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