Dies ist eine Diskussion zu Rückgaberecht Online-Verkäufe unter Kaufleuten innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Rückgaberecht Online-Verkäufe unter Kaufleuten ich habe vor einigen Tagen ein Ersatzteil (Wert: 150,00 Euro) bei einem Onlinehändler bestellt. Leider ist es jedoch für mich nicht brauchbar, so dass ich dem Online-Händler das Ersatzteil einen Tag später wieder zurück gesandt habe. Obwohl der Online-Händler auf seiner Website ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumt verlangt er nun eine Einlagerungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro. In seinen AGB findet sich dazu keine Regelung. Mir stellen sich nun folgende Fragen: 1. Gilt das Rückgaberecht innerhalb von 2 Wochen auch beim zweiseitigen Handelskauf? 2. Wie lauten hierzu die entsprechenden Stellen im HGB? Für jegliche Hilfe bin ich dankbar. MfG |
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