Dies ist eine Diskussion zu Rückgaberecht bei Privatverkauf ohne Vertrag innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Rückgaberecht bei Privatverkauf ohne Vertrag folgende Situation:gehen wir davon aus das ich vor 2 Monaten ein Mofa verkauft hätte.Der Käufer hätte es gekauft wie gesehen, es lief und ich habe ihm die mir bekannten Mängel genannt. Er hätte es mir ohne Kaufvertrag abgekauft. Gestern erhielte ich einen Anruf von ihm (2Monate später) , indem er mir mitteilen würde , dass das Mofa ein gebrochene Achse etc hätte und es voller "versteckter Mängel" wäre , die ich ihm verschwiegen hätte. Nun möchte er es reparieren lassen , auf meine Kosten bzw. wenn nicht solle ich es zurücknehmen und ihm den Kaufpreis (140) zurückerstatten. Falls ich nichts von dem tun würde ,würde er mich wegen Betrug anzeigen. würde er dieses recht haben ? MfG Julian |
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| AW: Rückgaberecht bei Privatverkauf ohne Vertrag Ich sage aber zunächst einmal so viel: Es wurde unter Ausschluß jeder Gewährleistung verkauft. Und das ist unter Verbauchern auch zulässig. Die Frage ist: Waren die nunmehr durch den Käufer geltend gemachten Mängel denn bei Vertragsschluß schon erkennbar? Hat der Verkäufer gesagt, daß das Mofa ansonsten keine Mängel habe oder hat er lediglich gesagt, da0 ihm keine weiteren bekannt seien?
__________________ Gruß Augustus |
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| AW: Rückgaberecht bei Privatverkauf ohne Vertrag Zitat:
Falls ja, dann wollen wir dem Verkaeufer nur wuenschen, dass sich der Kaeufer auch daran erinnert und diesen Gewaehrleistungsausschluss nicht bestreitet. Gruss CAM |
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