Dies ist eine Diskussion zu Rückgabe von Möbeln bei fehlendem/defektem Teil? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Rückgabe von Möbeln bei fehlendem/defektem Teil? Käufer K käuft bei Händler H ein Möbelstück. Beim Zusammenbau stellt K fest, dass ein Teil des Möbelstücks defekt ist. Er rügt dies beim Händler H. H bietet K an, das kaputte Teil nachzubestellen. K fordert von H, dieses Teil aus einem anderen (im Lager vorhandenen) Paket des gleichen Möbelstücks sofort herauszugeben, nachdem dieser erwähnt, dieses auf Lager zu haben. H sagt, dies sei gegen die Vorschriften. K hatte aber eben dies bei einem früheren Kauf (anderes Möbelstück) beim gleichen Händler H genau so angeboten bekommen. Obliegt H allein die Wahl der Art der Nachbesserung oder hat K ein Anrecht auf sofortige Nachbesserung, da das Teil wissentlich "auf Lager ist"? Kann K das Möbelstück in einer Frist (14 Tage) gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben? Wenn ja, kann dies auch im zusammengebauten (bis auf das fehlende Teil sein) oder muss er das Möbelstück wieder "zerlegen"? Abschließender Hinweis: Nehmen wir an, es handelt sich um ein Möbelstück im Wert von <200 Euro, welches auch im zusammengebauten Zustand in ein handelsüblichen Kleinwagen passt. Danke für Eure Interpretationen! |
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