Dies ist eine Diskussion zu Rückgabe von Fischen nach falscher Beratung innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Rückgabe von Fischen nach falscher Beratung also folgendes: Mal angenommen Hr. X Kauf in einem beliebigen Zoofachmarkt einige Fische oder andere lebende Kleintiere. Nun ist er allerdings beim Kauf falsch beraten worden bzw man hat Ihm wichtige Informationen vorenthalten. Theoretisch währe der Kaufvertrag doch nun anfechtbar da falsche aussagen zum "Produkt" gemacht wurden. Somit müsste Hr. X doch sein Geld zurück verlangen können? |
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| AW: Rückgabe von Fischen nach falscher Beratung Die Fallbeschreibung ist viel zu schwammig. Deswegen auch nur allgemien geantwortet. Der Käufer hat Anspruch auf die Sache mit vereinbarter Beschaffenheit oder in zweiter Linie mit allgemein üblicher Beschaffenheit. Wenn spezielle Eigenschaften zugesichert waren, obliegt dem Käufer der Nachweis, das eben diese Eigenschaften zugesichert waren ( Zeuge, Kaufvertrag, Werbung ... ). Wenn der Nachweis möglich ist, muss der Käufer dem Verkäufer eine Nacherfüllung zugestehen ( so den möglich ). Und erst wenn die Nacherfüllung scheitert, kann der Käufer den Rücktritt erklären. |
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| AW: Rückgabe von Fischen nach falscher Beratung Gehen wir mal davon aus. Das Person Z die in beliebigen Fachhandel zur Beratung eingesetzt ist Punkte verschwiegen hat. ZB.: Es wurde verschwiegen das, dass Tier andere Tiere frisst oder fressen könnte. Stattdessen wurde gesagt es vertrage sich mit anderen Tieren und fresse beispielsweise nur Pflanzen. |
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| AW: Rückgabe von Fischen nach falscher Beratung Zitat:
Vielleicht kann man mal genau schreiben um welche Art es sich handelt. Gruß Pro |
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| AW: Rückgabe von Fischen nach falscher Beratung du meinst piranjas....???? nie den finger reinhalten! |
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| AW: Rückgabe von Fischen nach falscher Beratung |
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| AW: Rückgabe von Fischen nach falscher Beratung |
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