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Rückforderung des Artikels vom Verkäufer

Dies ist eine Diskussion zu Rückforderung des Artikels vom Verkäufer innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.10.2010, 19:19
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Rückforderung des Artikels vom Verkäufer

Schönen guten Abend,
ich habe nur eine kurze Frage. In einem Onlineauktionshaus wurde eine neue Hose ersteigert. Die Angaben waren recht dürftig (knapp)aber mit Bild. Die Ware wurde ersteigert. Vom Kunden bezahlt, der Kunde erhielt die Ware und stellte fest, dass die Ware anders als auf dem Foto abgebildet war, ähnlich aber nicht exakt. Dann roch die Ware extrem nach Rauch. Der Käufer informierte den Verkäufer über den starken Geruch und über das falsche Bild und wollte eine Stellungnahme dazu und wollte 8 Euro für die Reinigung da der Artikel trotzdem seinem Geschmack entsprach.
Es folgten wüste Beschimpfungen vom Verkäufer an den Käufer und er wurde lügend gestraft und das er den Artikel zurückschicken soll. Der Käufer lehnte dies ab und somit war die Sache für den Käufer erledigt. Am nächsten Morgen wurde die Summe vom Verkäufer zurück erstattet und der Verkäufer verlangt den Artikel zurück. So ging es seit 3 Tagen. Verkäufer will den Artikel zurück haben und käufer sagt nein und hat auch das Geld nicht wieder an den Verkäufer überwiesen. Verkäufer droht mit Klage wegen Unterschlagung...
Stimmt es???
Danke für Eure Antworten
LG
Ute
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  #2 (permalink)  
Alt 18.10.2010, 19:42
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AW: Rückforderung des Artikels vom Verkäufer

Der Kauf war faktisch abgeschlossen. Der Käufer hatte die Ware in seinem Besitz und der Verkäufer aht vom Verkäufer den Kaufpreise erhalten.

Das Rechtsgeschäft des Kaufs war somit für beide Seiten abgeschlossen.

Nun übersendet der Verkäufer aufgrund von Beschwerden des Käufers über die Beschaffenheit der Sache das Geld an dern Käufer zurück und fordert seine Ware im Gegenzug zurück.

Dazu hat der Verkäufer kein Recht, denn das Rechtsgeschäft war ja schon abgeschlossen. Es sei denn, beide Vertragsparteien einigen sich darauf, den Kauf zurück abzuwickeln.

Allerdings darf der Käufer das ihm vom Verkäufer überwiesene Geld nicht einfach behalten! - Das wäre eine ungerechtfertigte Bereicherung, also eine Bereicherung ohne rechtlichen Grund. Der Verkäufer hat Anspruch auf Rücksendung der Ware oder auf Rückerstattung des von ihm überwiesenen Geldbetrages!
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 18.10.2010, 19:47
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AW: Rückforderung des Artikels vom Verkäufer

Zitat:
Zitat von Ute1905 Beitrag anzeigen
Schönen guten Abend,
ich habe nur eine kurze Frage. In einem Onlineauktionshaus wurde eine neue Hose ersteigert.
Ich nehme an von privat.

Zitat:
Die Angaben waren recht dürftig (knapp)aber mit Bild. Die Ware wurde ersteigert. Vom Kunden bezahlt, der Kunde erhielt die Ware und stellte fest, dass die Ware anders als auf dem Foto abgebildet war, ähnlich aber nicht exakt. Dann roch die Ware extrem nach Rauch. Der Käufer informierte den Verkäufer über den starken Geruch und über das falsche Bild und wollte eine Stellungnahme dazu und wollte 8 Euro für die Reinigung da der Artikel trotzdem seinem Geschmack entsprach.
Der Käufer hat also einen Sachmangel geltend gemacht und dem Verkäufer angeboten den Artikel trotzdem zu nehmen, wenn er 8 € Preisnachlass erhalten würde (für die Reinigung).

Falls die Gewährleistung jedoch ausgeschlossen wurde, gelten meine Schlussforderungen nicht! Denn dann kann ja kein Sachmangel geltend gemacht werden! Was nicht heißt, dass man dem Verkäufer dann nichts könne.

Zitat:
Es folgten wüste Beschimpfungen vom Verkäufer an den Käufer und er wurde lügend gestraft und das er den Artikel zurückschicken soll.
Die Vertragsparteien konnten also trotz intensiver Diskussion keine Einigung erzielen. Der Verkäufer will den Artikel zurück. Die Frage ist nun, wem was zusteht. Und da heißt es im BGB:

Zitat:
§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Der Käufer kann die Hose also behalten und Erfüllung des Kaufvertrages verlangen.

Zitat:
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Ferner hat der Verkäufer die entstehenden Kosten zu tragen. Dies wurde ja auch indirekt vom Käufer angeboten (Reinigung 8 €).

Zitat:
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Dürfte ja nicht in Frage kommen. Aber nur mal aus Interesse: für welchen Preis soll die Hose den über die virtuelle Ladentheke gegangen sein?

Zitat:
Der Käufer lehnte dies ab und somit war die Sache für den Käufer erledigt. Am nächsten Morgen wurde die Summe vom Verkäufer zurück erstattet und der Verkäufer verlangt den Artikel zurück. So ging es seit 3 Tagen. Verkäufer will den Artikel zurück haben und käufer sagt nein und hat auch das Geld nicht wieder an den Verkäufer überwiesen. Verkäufer droht mit Klage wegen Unterschlagung...
Stimmt es???
Es versteht sich doch von selbst, dass der Käufer nicht einfach Geld und Hose behalten kann, oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 19.10.2010, 20:16
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AW: Rückforderung des Artikels vom Verkäufer

Guten Abend,

vielen Dank schon einmal für die Antworten.

Ja von Privat.

Also...die Hose wurde für 26 Euro erworben. Lt. Bild handelt es sich um eine Lederhose (jedoch in Beschreibung keine Materialangabe), geliefert wurde Seide.

Die Kaufsumme wurde vom Käufer nicht zurück gefordert. Es wurde von Anfang an erwähnt, dass die Hose trotzdem gefällt und behalten werden möchte. Der Verkäufer hat das Geld am nächsten Morgen trotzdem zurück überwiesen mit Forderung der Hose.
Käufer sieht es es als nette Geste und Dummheit vom Verkäufer. Einfach ein Geschenk des Verkäufers.Ist also nicht erlaubt??
Herzlichen Dank noch einmal
LG Ute1905
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  #5 (permalink)  
Alt 19.10.2010, 20:27
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AW: Rückforderung des Artikels vom Verkäufer

Zitat:
Zitat von Ute1905 Beitrag anzeigen
Käufer sieht es es als nette Geste und Dummheit vom Verkäufer. Einfach ein Geschenk des Verkäufers.Ist also nicht erlaubt??
Wer soll das denn glauben? Ein Geschenk nachdem man sich nicht einig geworden ist? Das glaubt der Käufer doch nicht mal selbst. Auch muss das Geld nicht erst vom Verkäufer zurückgefordert werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 15:18
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AW: Rückforderung des Artikels vom Verkäufer

Würde folgende ForenRegel beim Beitrag von vbmedienhaus
anwendung finden ?

Zitat:
5.4. Es ist Ihnen untersagt, im Forum ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den Anbieter, Werbung zu betreiben. Dies gilt auch für sog. Schleichwerbung wie insbesondere das Verlinken der eigenen Homepage mit oder ohne Beitext in der Signatur oder innerhalb von Beiträgen. Homepage-URLs und Adress- bzw. Kontaktdaten dürfen nur im Benutzer-Profil veröffentlicht werden.
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  #7 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 15:25
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AW: Rückforderung des Artikels vom Verkäufer

@vbmedienhaus:

21 Beiträge mit jeweils gleichem Inhalt: Werbung!

Ihnen hat man ja übel mitgespielt wie es scheint.

Beitrag gemeldet.
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  #8 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 15:31
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AW: Rückforderung des Artikels vom Verkäufer

Hab's schon gemeldet

Eine ganz üble Masche, in Foren so zu tun, als sei man ein begeisterter Kunde. Dabei dürfte klar sein, von wem diese Beiträge stammen. Bei so jemanden würde ich mir jedenfalls keinen rechtlichen Rat holen!
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