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Reperaturkosten

Dies ist eine Diskussion zu Reperaturkosten innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 04.07.2010, 17:52
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Reperaturkosten

Man gehe von folgendem Sachverhalt aus.
Person A hat mit seinem Roller einen Unfall.
Da dieser umgehend repariert werden soll, sucht Person A einen Fachbetrieb auf. Person B der den Unfall reparieren soll inspiziert den Schaden und schätzt die Reperatur auf ca 400-450€.
Person A gibt daraufhin den Reperaturauftrag frei. Person B fügt dabei noch hinzu, dass wenn der zu behebende Schaden doch erheblich teurer wird, sich telefonisch zu melden. Eine Woche später bekommt dann Person A von Person B einen anruf, dass der Roller nun repariert ist und abholbereit wäre. Dabei frägt Person A - Person B wie hoch nun die Kosten sind und Person B antwortet: 780€.

Wie sieht in solch einem Fall die Rechtslage aus? Eigentlich wollte sich der Händler ja melden falls es erheblich teurer wird als bei der vorabansicht des Rollers vermutet wurde. Kann Person A hierbei irgendetwas geltend machen?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 15:53
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AW: Reperaturkosten

Moin,

schau mal hier rein, das hilft dir sicher weiter.

http://www.hwk-trier.de/101/klimax3....df?e3=1&e265=1

Gruß Richi
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quod erat demonstrandum

Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, keine Rechtsauskunft/beratung

Das Schlimme ist, daß die Unfähigkeit zu denken so oft mit der Unfähigkeit zu schweigen Hand in Hand geht.
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