Dies ist eine Diskussion zu Reklamation in der Textil-Produktionsindustrie/Entschädigung/Verrechnung innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Reklamation in der Textil-Produktionsindustrie/Entschädigung/Verrechnung Firma A schickt Schnitte & Stoffe für eine Musteranfertigung an Näherei B, Näherei B fertigt daraus ein Muster, nennt einen Stückpreis und erhält daraufhin den Produktionsauftrag von Firma A. Nach einigen Wochen erhält Firma A eine Rechnung von einer Zuschneiderei C, die von Näherei B beauftragt wurde den Zuschnitt zu übernehmen. Firma A weigert sich, diese Rechnung zu zahlen, weil sie nie den Auftrag dazu gegeben hat und nie informiert wurde, dass das Zuschneiden nicht von Näherei A übernommen und im genannten Stückpreis inbegriffen ist. Firma A und Näherei B einigen sich darauf, dass Firma A zunächst diese Rechnung bezahlt, die Summe aber beim nächsten Auftrag an Näherei B verrechnet wird. Als Firma A die fertigen Tshirts erhält, merkt sie erst nach Ablauf der Reklamationsfrist von 8 Tagen, dass die oberen Tshirts gut genäht sind, die unten liegenden aber absolut fehlerhaft und nachlässig genäht wurden. Die Rechnung für die Fertigung der Tshirts hat Firma A zu diesem Zeitpunkt noch nicht bezahlt. Firma A wird an Näherei B nie wieder einen Auftrag vergeben. Dazu nun 3 Fragen: Hat Firma A das Recht, die Rechnung der Zuschneiderei C mit der noch offenen Rechnung von der Näherei B zu verrechnen, da es ja zu keinem weiteren Auftrag kommen wir (und die Vereinbarung ja war, dass die Rechnung der Zuschneiderei C mit dem Folgeauftrag an Näherei B verrechnet werden soll)? Hat Firma A ein Recht darauf, dass Näherei B trotz verstrichener Reklamationsfrist nachbessert oder den Rechnungbetrag mindert? Hat Firma A ein Recht darauf, dass Näherei B für die durch die schlecht genähten Tshirts vergeudeten Stoffe Entschädigung leistet? Vielen Dank für eine Antwort!!! |
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| Stichworte |
| entschädigung, frist, minderung, reklamation, verrechnung |
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