Dies ist eine Diskussion zu Reklamation innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Reklamation A kauft Mitte Januar bei einem bekannten Elektronikhändler eine Kühl-Gefrierkombination. Da dieses nicht mehr lieferbar ist, kauft A das Austellungsgerät und zahlt statt EUR 2000 "nur" 1900. Es steht nicht auf der Rechnung, dass es sich um ein Ausstellungsstück handelt. Lieferung erfolgt nach Vereinbarung erst Mitte März.Im Laden sind keine Mängel feststellbar. Das Gerät wird geliefert und nun wird festgestellt, dass eine Delle vorhanden ist, sowie der Edelstahl an der Kante Kratzer hat. A würde das Geräte gerne behalten, allerdings nicht zu diesem Preis. Wäre es möglich einen Rabatt auszuhandeln und wenn ja was wäre "angemessen"? |
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| AW: Reklamation Also, die Frage lässt sich doch ganz einfach "ergoogeln". ![]() Mal selber den Grips anstrengen. |
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