Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Reicht ein Gewerbeschein?

Dies ist eine Diskussion zu Reicht ein Gewerbeschein? innerhalb des Forums Handelsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2007, 16:17
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 1
Keine Wertung, mm18 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mm18 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mm18 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mm18 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mm18 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mm18 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mm18 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mm18 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mm18 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mm18 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Reicht ein Gewerbeschein?

Liebe Forumsteilnehmer,

angenommen jemand ist hauptberuflich in einer Firma angestellt. Dieser meldet sich einen Gewerbeschein für Büroservice an. Hin und wieder kommt es aber auch vor, dass eine Firma oder ein Unternehmer fragt, ob nicht auch eine Webseite mit zwei/drei Seiten und einem Foto bzw. einer Produktinfo erstellt werden kann. Eine angemessener Unkostenbeitrag würde dafür in Rechnung gestellt werden. Kann derjenige sich damit strafbar machen? Wird dann dafür ein eigener Gewerbeschein benötigt?

Danke!
Martin
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2007, 18:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 59
Beiträge: 4.143
96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)  
AW: Reicht ein Gewerbeschein?

Vor Strafbarkeit braucht man hier keine Angst zu haben.

Wenn der Hauptzweck des Gewerbes der Büroservice ist, sind Nebentätigkeiten wie Webseitenerstellung oder ähnliches problemlos möglich. In diesem Fall reicht ein Gewerbeschein völlig aus.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gewerbeschein Gewerberecht 16.05.2010 20:07
Gewerbeschein als Freiberufler Gewerberecht 26.02.2009 01:26
Ist ein Gewerbeschein notwendig? Internetrecht 29.10.2007 14:13
Gewerbeschein? Gewerberecht 18.05.2007 13:26
Gewerbeschein und Nebenjob Arbeitsrecht 10.04.2005 21:29





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Handelsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN