Dies ist eine Diskussion zu Reicht ein Gewerbeschein? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Reicht ein Gewerbeschein? angenommen jemand ist hauptberuflich in einer Firma angestellt. Dieser meldet sich einen Gewerbeschein für Büroservice an. Hin und wieder kommt es aber auch vor, dass eine Firma oder ein Unternehmer fragt, ob nicht auch eine Webseite mit zwei/drei Seiten und einem Foto bzw. einer Produktinfo erstellt werden kann. Eine angemessener Unkostenbeitrag würde dafür in Rechnung gestellt werden. Kann derjenige sich damit strafbar machen? Wird dann dafür ein eigener Gewerbeschein benötigt? Danke! Martin |
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| AW: Reicht ein Gewerbeschein? Vor Strafbarkeit braucht man hier keine Angst zu haben. Wenn der Hauptzweck des Gewerbes der Büroservice ist, sind Nebentätigkeiten wie Webseitenerstellung oder ähnliches problemlos möglich. In diesem Fall reicht ein Gewerbeschein völlig aus.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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