Dies ist eine Diskussion zu Rechnung mit MWST nicht bezahlen? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| AW: Rechnung mit MWST nicht bezahlen? Zitat:
Zitat:
Ein umsatzsteuerbefreiter Unternehmer ist eine Sonderform, letztlich eine "Anomalie", und wer nach §19 UStG optiert, der muß in jeder Hinsicht damit rechnen, daß er es mit anderen Unternehmern zu tun hat, für die die USt und der Vorsteuerabzug das selbstverständlichste von der Welt sind. Und muß sich entsprechend vorher rechtzeitig informieren bzw. eben nachfragen. Zitat:
Oder vielleicht sollte man besser sagen: A ist Verbraucher, der versucht hat, ein bißchen Unternehmer zu spielen und sich durch seine Ahnungslosigkeit bezüglich unternehmerischer Tätigkeit die Nase gestoßen hat.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Rechnung mit MWST nicht bezahlen? B hat nicht getäuscht und das ist ein Fehler vom A. Die Mwst. hat er zu bezahlen. Allerdings verzichtet der B in der Praxis - im Hinblick auf seine Abhängigkeit- oft auf den Mehrpreis. Ansonsten war das doch der letzte Auftrag. Smiley Mac |
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| AW: Rechnung mit MWST nicht bezahlen? Bei einem so obskuren Auftraggeber ist es nicht die schlechteste Idee, auf weitere Zusammenarbeit zu verzichten...
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| firma, freier angestellter, mwst, rechnung |
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