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Rechnung korrigieren

Dies ist eine Diskussion zu Rechnung korrigieren innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 09.03.2010, 00:54
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Rechnung korrigieren

Tach!

Mal angenommen, Unternehmer A erbringt für B eine Leistung, die er B in Rechnung stellt. Die Preise der einzelnen Leistungen werden von einer staatlichen Institution vorgegeben.

B zahlt die Rechnung bereits kurz nach Erhalt. A merkt nach einiger Zeit, daß er versehentlich die falschen Preise pro Leistungseinheit genommen und eigentlich mehr hätte berechnen müssen.

Was könnte A unternehmen? Wie lange könnte er dies tun?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 10:57
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AW: Rechnung korrigieren

Vertrag oder Willenserklärung anfechten, sofort nach Kenntnis des Irrtums.
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