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rechnung an falsche adresse

Dies ist eine Diskussion zu rechnung an falsche adresse innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 23:11
Boardneuling
 
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rechnung an falsche adresse

eure meinung zu folgendem, angenommenen fall interessiert mich.

am 10.11.09 holt eine hausverwaltung ein angebot bei einer sanitärfirma für einen waschmaschinenanschluss im keller ein.

nachdem geklärt ist, dass ein wohnungseigentümer den anschluss selbst bezahlen muß, ruft dieser die sanitärfirma an und beauftragt sie den anschluss zu legen. bittet ausdrücklich um eine rechnung an seine adresse.
26.11.09 wird der auftrag ausgeführt,der monteur notiert noch einmal die rechnungsadresse.
am 1.12.09 geht die rechnung bei der hausverwaltung ein und wird an den wohnungseigentümer weitergeleitet.
am 3.12.09 ruft der wohnungseigentümer die sanitärfirma an und bittet um eine neue rechnung an seine adresse.
am 9.12.09 ruft der wohnungseigentümer noch einmal bei der sanitärfirma an und fragt nach der rechnung. sie sei abgeschickt, da sie nicht angekommen ist, schicken sie noch einmal eine.
am 22.12.09 erfolgt ein 3. anruf des wohnungseigentümers, weil immer noch keine rechung angekommen ist. die anschrift wird noch einmal geprüft.
am 16.5.11 erhält die hausverwaltung eine zahlungserinnerung. die schickt diese zurück, weil ihr keine rechnug vorliegt.
am 14.9.11 erhält die hausverwaltung eine mahnung und leitet die kopie der rechnung vom 30.11.09 an den wohnungseigentümer weiter.

frage: muß der wohnungseigentümer die rechnung nach so langer zeit noch bezahlen?
wenn ja, kann er eine rechnung mit heutigem datum verlangen?
eine zurückdatierte rechnung wäre steuerlich nicht mehr geltend zu machen.
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  #2 (permalink)  
Alt 18.09.2011, 11:35
V.I.P.
 
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AW: rechnung an falsche adresse

Zitat:
Zitat von ingk Beitrag anzeigen
frage: muß der wohnungseigentümer die rechnung nach so langer zeit noch bezahlen?
Ja. Die Forderung verjährt erst nach drei Jahren, resp. am Ende des dritten Jahres nach dem Jahr, in dem sie fällig wurde.
Zitat:
wenn ja, kann er eine rechnung mit heutigem datum verlangen?
Nein.
Zitat:
eine zurückdatierte rechnung wäre steuerlich nicht mehr geltend zu machen.
Die Rechnung ist aber im formalen Sinne nicht "zurückdatiert".
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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