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Provisionsanspruch gerechtfertigt?

Dies ist eine Diskussion zu Provisionsanspruch gerechtfertigt? innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 16.09.2008, 15:33
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Provisionsanspruch gerechtfertigt?

Hallo,
bin neuer Nutzer und es würde mich interessieren, wie sich folgender Fall rechtlich darstellt:
sicher gibt es ähnliche Fälle, konnte aber keinen vergleichbaren so schnell finden.

M abeitet als freier Makler für das Maklerbüro A. Ein schriftliches Vertragverhältnis kommt nicht zu Stande. Er vereinbart mündlich eine Provision von 30% aus der jeweils fälligen Maklerprovision für Verbriefungen, die durch ihn zu Stande kommen.

A ist nach einiger Zeit der Meinung, dass M zuwenig leistet und will sich von ihm trennen. M erreicht aber während seiner Tätigkeit für A noch Resevierungsvereinbarungen für 2 Kunden für Bauträger P. und vereinbart mit P mündlich eine Innenprovision von 3,57% auf den Kaufpreis. Eine Reservierung kommt schriftlich mit dem Maklerbüro von A zu Satnde eine nur mündlich mit M.

A und M treffen sich mit P um einen Alleinauftrag für das gesamte Objekt zu erhalten. P erklärt sich mit den Bedingungen von A nicht einverstanden. Der Vertrag kommt nicht zu Stande.

Inzwischen haben sich A und M von einander getrennt und und die Reservierungsvereinbarung ist inzwischen seit 3 Monaten abgelaufen.

P wendet sich nun an M und schlägt diesem vor, den Alleinauftrag selbständig ohne A zu übernehmen.
M vereinbart mündlich mit P einen Alleinauftrag.

Inzwischen erreicht M mit beiden Interessenten die er bei seiner Tätigkeit bei A gewonnen hat, zwei notarielle Verbriefungen und stellt die Provision in seinem namen in Rechnung.

A fordert nun seinen Provisionsanteil von 70% von M und fordert desweiteren eine Provisionsbeteiligung an allen weiteren Verbriefungen, die aus dem Alleinauftrag zwischen P und M hervorgehen. Begründung: M konnte den Kunden P nur durch den guten Namen von A überhaupt gewinnen.

Ist M verpflichtet A seinen 70%igen Anteil an den beiden ersten Verbriefungen zu zahlen?
Ist M desweiteren verpfichtet A an den folgenden Verbriefungen zu beteiligen?

Freue mich auf Lösungen, vielen Dank,

flolex
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