Dies ist eine Diskussion zu Prokurist erteilt Vollmacht innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Prokurist erteilt Vollmacht Der Geschäftsführer beauftragt seinen Prokuristen sich um den Abschluss eines Mietvertrages zur Anmietung einer Sache(Kühlwagen) zu kümmern. Ein Prokurist gibt einem Mitarbeiter die Aufgabe sich um die Mietverträge zu kümmern. Der Mitarbeiter schließt die Mietverträge im Namen des Geschäftsführers ab. Der Geschäftsführer will die / den Mietvertrag nicht anerkennen. --- Der Geschäftsführer hat dem Mitarbeiter ja keine Vollmacht erteilt, deshalb muss er meiner Meinung nach den Vertrag nicht anerkennen?! In §164 BGB oder §167 BGB finde ich aber keine klare Aussage darüber, das die Vollmacht direkt von dem Vertretenen gegenüber dem Vertreter abgegeben werden muss? Oder hat der Prokurist da eine gesonderte Rolle? Ich glaube ich seh gerad den Wald vor lauter Bäumen nicht! Danke schonmal im Vorraus? |
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| AW: Prokurist erteilt Vollmacht Der Prokurist hat Vollmacht. |
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| AW: Prokurist erteilt Vollmacht ja das der Prokurist eine Vollmacht hat is klar, er erteilt aber einen Mitarbeiter die Vollmacht zum Abschluss eines Mietvertrages, dieser schließt den Mietvertrag aber nicht im Namen des Prokuristen ab sondern im Namen des Geschäftsführers. Der Geschäftsführer will den in seinem Namen geschlossenen Vertrag aber nicht anerkennen! zu Recht?? Welche Rechtsgrundlage? |
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| AW: Prokurist erteilt Vollmacht Versteh das Problem nicht so ganz. Der Prokurist hat Vollmacht und seinen Mitarbeiter angewiesen, ein Rechtsgeschäft zu tätigen. Für dieses Geschäft besitzt der Mitarbeiter also eine Handlungsvollmacht. |
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| AW: Prokurist erteilt Vollmacht Genau, der Mitarbeiter hat vom Prokurist die Aufgabe bekommen sich um die Anmietung von Kühlwagen zu kümmern. Der Mitarbeiter hat darauf hin einen Mietvertrag im Namen des Geschäftsführers und nicht im Namen des Prokuristen geschlossen. Ist es in diesem Fall eine Handlungsvollmacht und darf der Mitarbeiter im Namen des Geschäftsführers den Vertrag schließen, obwohl er den Prokuristen Vertreten sollte?? Danke |
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| AW: Prokurist erteilt Vollmacht Also, dann fangen wir mal von vorne an: Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft in allen Rechstgeschäften. Der Prokurist hat für dieses Geschäft eine gesetz. Vertretungsmacht nach aussen, zusätzlich intern noch eine Handlungsvollmacht. Wenn er den Mitaerbeiter damit beauftragt, dieses Geschäft zu tätigen, sehe ich erstmal intern und extern keinen Grund, warum das Rechtsgeschäft nicht gültig sein sollte. Was anderes wäre es, wenn der Prokurist persönlich das Rechtsgeschäft abschliessen sollte. Dann wäre es nach aussen hin weiter gültig. Intern hätte der Prokurist aber eventuell Schadensersatz zu leisten. |
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