Dies ist eine Diskussion zu Problem: Besteht Anspruch gg eine OHG ? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Problem: Besteht Anspruch gg eine OHG ? Mal angenommen,A und B schließen sich zusammen und gründen eine "AB OHG". Noch bevor die OHG eingetragen und bekannt gemacht wird, kauft A bei X im Namen der OHG einen PC für das Büro der OHG. Erst später wird die OHG ins HR eingetragen und ordnungsgemäßig bekannt gemacht. Frage: Von wem kann X Zahlung verlangen ? Mir geht es darum,dass ich bei der Klärung des Anspruchs (X gg AB OHG) zunächst prüfen würde,ob OHG nach §105 Abs.1 HGB und §123 I,II HGB wirksam entstanden sind. Und das war ja zum Zeitpunkt,als A den PC bei X bestellt hat, noch nicht der Fall ? Wie löse ich dieses Problem ? |
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| AW: Problem: Besteht Anspruch gg eine OHG ? Frage dich selbst, ob für das Bestehen einer OHG die Eintragung stets konstitutiv ist. |
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| AW: Problem: Besteht Anspruch gg eine OHG ? Nein ist es nicht. Reicht es dann einfach dieses auch so auszudrücken bei einer Prüfung des Sachverhaltes ? "Die OHG war zunächst nicht ins HR eingetragen und bekanntgemacht worden. Für das wirksame Bestehen einer OHG ist eine Eintragung jedoch nicht konstitutiv. Weiterhin müsste es sich bei dem Kaufpreisanspruch um eine Verbindlichkeit der OHG handeln..." |
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| AW: Problem: Besteht Anspruch gg eine OHG ? Du musst jetzt prüfen, ob auf den Betrieb eines Handelsgewerbe gerichtet ist. Wenn nicht, ist sie vor Eintragung GbR. Steht doch alles im Gesetz. |
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| AW: Problem: Besteht Anspruch gg eine OHG ? Wenn ich wüsste,wie das geht,hätte ich ja nicht gefragt ![]() Es kann halt etwas verwirrend sein für einen Anfänger wie mich. Ich versuchs: Gem. § 105 II HGB ist eine OHG auch dann wirksam entstanden , wenn sie nicht ins HR eingetragen ist, deren Gewerbebetrieb jedoch schon nach § 1 II HGB ein Handelsgewerbe ist. Gem § 1 II HGB ist ein Handelsgewerbe jeder Gewerbebetrieb, der einen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die AB OHG erfordert einen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrief,folglich liegt ein Handelsgewerbe nach § 1 II HGB vor. Somit ist die OHG nach § 105 II HGB nach Außen hin wirksam entstanden. Auch wenns sprachlich noch verbesserungswürdig ist, haut das inhaltlich in etwa hin ? |
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| AW: Problem: Besteht Anspruch gg eine OHG ? Wenn man mal davon absieht, dass du nicht subsumiert, sondern postuliert hast, ist das korrekt. |
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