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Privatkauf des e.K.

Dies ist eine Diskussion zu Privatkauf des e.K. innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.03.2011, 14:21
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Privatkauf des e.K.

Wenn ein A e.K. etwas kauft, dass er ganz überwiegend privat benutzt, kann er dann einen Anspruch auf entgangenen Gewinn geltend machen, wenn durch eine mangelhafte Lieferung des B e.K. die ausnahmsweise gewerbliche Nutzung nicht möglich ist und dadurch keine Gage erhält?

Versteht ihr was ich meine?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.03.2011, 21:35
V.I.P.
 
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AW: Privatkauf des e.K.

Zitat:
Versteht ihr was ich meine?
Nicht direkt.
Nach § 437 3. BGB kann auch Schadensersatz verlangt werden.
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