
21.08.2010, 13:23
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| Boardneuling | | Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 7
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| Privater Verkauf, Warenrücksendung und Haftung Mal angenommen ein Verkäufer (privat) verkauft etwas über ein Online-Auktionshaus. Die Ware wird auf dem Postweg zum Käufer versendet. Dieser bemängelt nach Erhalt etwas an der Ware(falsche Angabe durch unwissenheit des Verkäufers)und fordert nun sein Geld zurück. Damit gibt sich der Verkäufer auch einverstanden, fordert aber erst die Ware zurück, bevor er die Kaufsumme dem Käufer zurückerstattet.
Nun tauchen 2 Fragen auf:
1. Kann der (private) Verkäufer erst die Ware zurückfordern bevor er den Kaufbetrag erstattet ? (In der Annahme, dass in einem Ladengeschäft der Kunde ja auch erst die Ware abgeben muss, bevor er sein Geld zurück bekommt)
2. Wie wäre die rechtliche Situation wenn der Käufer die Ware zurückschickt und sein Geld zurückverlangt, der Verkäufer die Ware aber nicht erhält ? Laut BGB geschieht der Versand bei einem Privatkauf auf Risiko des Käufers, aber gilt dies auch für eine Rücksendung ? |