Dies ist eine Diskussion zu Onlineshop: Falscher Preis. Vertragsrücktritt nach erfolgter Auslieferung? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Verkäufer bietet im Onlineshop einen Artikel an, der für 0,00 Euro ausgeschrieben ist (veraltetes Modell). Parallel dazu steht im Onlineshop ein aktuelles Modell zum regulären Preis. Käufer bestellt diesen Artikel (Versandkostenfrei). Artikel wird geliefert, im Paket Lieferschein und Rechnung, beides mit 0 Euro ausgeschrieben. Zusammenfassung: Käufer machte ein Angebot, Verkäufer nahm es an, Käufer bestätigte dies mit der Lieferung. Was ist nun, wenn der Verkäufer den Fehler bemerkt und vom Vertrag zurücktreten möchte. Hat dieser eine Chance? Was wäre wenn der Käufer darauf besteht, diesen Artikel zu behalten? Da der Artikel wie oben erwähnt als veraltetes Modell angeboten wurde, konnte der Käufer zum Zeitpunkt des Kaufes ein Irrtum des Verkäufers ausschließen. In den AGBs steht, es gelten die zum Zeitpunkt des Kaufes angegebenen Preise. Vielen Dank schonmal! |
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| AW: Onlineshop: Falscher Preis. Vertragsrücktritt nach erfolgter Auslieferung? (1) Der Verkäufer hat das Recht, wenn er sich bei der Abgabe der Willenserklärung geirrt hat, Die Anfechtung seiner Willenserklärung zu erklären. Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, wird die Erklärung rückwirkend vernichtet, und der Vertrag ist damit auch von Anfang an als nichtig anzusehen. (2) Wenn der Verkäufer den Vertrag wirksam anficht, besteht seitens des Käufers kein Anspruch auf Übereignung. Der verkäufer darf die Sache folglich behalten. (3) Der Käufer konnte den Irrtum des Verkäufers sicherlich nicht ausschließen. Wir vergegenwärtigen uns, daß Gott keine veralteten Geräte kauft. ;-) Ganz im Gegenteil müßte man sich vielleicht einmal Gedanken darüber machen, ob der Käufer nicht gerade mit einem Irrtum rechnen mußte. Wer "verkauft" schon Sachen gratis? (4) Selbst diese AGB-Klausel vermag den Irrtum des Verkäufers nicht auszuschließen. (5) Erklärt der Verkäufer die Anfechtung, schuldet er grundsätzlich dem Käufer den Vertrauensschaden. Die Jana
__________________ fiat iustitia et pereat mundus. ...ich meinte in welchem Kommentar oder so, wen juckt denn der Gesetzestext? |
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| AW: Onlineshop: Falscher Preis. Vertragsrücktritt nach erfolgter Auslieferung? Danke erstmal für die Antwort, und wie müsste die Anfechtung aussehen? In welchem Zeitraum? Schriftlich oder mündlich? Der Verkäufer hatte die Rechnung nach Bekanntwerden des Irrtums/Fehlers einfach nochmal ausgestellt. Es existieren jetzt also zwei Rechnungen beim Kunden mit derselben (!) Rechnungsnummer und dem gleichen Ausstellungsdatum. Nur steht einmal 0 Euro und einmal der reguläre Verkaufspreis drin. Diesen Betrag hat der Verkäufer dann vom Kundenkonto abgebucht. Ohne Hinweis auf einen Fehler oder ähnliches. Der Kunde hat natürlich erstmal die Abbuchung widerrufen. |
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| AW: Onlineshop: Falscher Preis. Vertragsrücktritt nach erfolgter Auslieferung? Neugierig wie ich bin, interessiere ich mich ob der Summe????? Andererseits, sollte ja ein Käufer von einem Kauf ausgehen, somit auch von einem Kaufpreis????? Alles andere wäre ja ein Geschenk und derart deklariert?? Welches heißt, der X, quasi der Schlaumeier nutzt den vermeintlichen Vorteil zu Schaden des Y, quasi der Dumme Da wir allerdings Menschen mit Fehlern sind,........... gibt es auch eben Irrtümer. Generell sollte es zumindest auf einem fairen Vergleich hinauslaufen??? Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Onlineshop: Falscher Preis. Vertragsrücktritt nach erfolgter Auslieferung? Also die Gesamtsumme beläuft sich unter 100 Euro, also kein Vermögen. Aber man kann es so vergleichen (ist auch schon in Wirklichkeit passiert): An einer Tankstelle mit Selbstbedienung und Kartenzahlung hat sich ein Fehler in der Preisangabe eingeschlichen, es ergab sich ein Literpreis von wenigen Cent. Es standen die Autos die ganze Nacht Schlange und tankten was das Zeug hält. Somit ergibt sich ein ähnlicher Fall wie in dem von mir geschilderten Beispiel. |
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