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Nichtteilnahme an einer Veranstaltung

Dies ist eine Diskussion zu Nichtteilnahme an einer Veranstaltung innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.12.2009, 11:41
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Nichtteilnahme an einer Veranstaltung

Guten Tag,

folgende Fragestellung
Ein Kaufmann meldet sich für eine Fortbildungsveranstaltung an, erhält aber vom Veranstalter keine Nachricht über die Anmeldung oder die Bestätigung der Teilnahme. Kurz vor der Veranstaltung erhält der Kaufmann eine Rechnung und die Teilnahmebestätigung (2 Tage) zur Veranstaltung. Er ruft direkt beim Veranstalter an und Informiert diesen über diesen Umstand und das er aufgrund der doch sehr kurzfristigen Bestätigung nicht an der Veranstaltung teilnehmen werde. Vom Veranstalter erfährt er nur, dass er auf die Einhaltung des Vertrages bestehe und daher auch die komplette Seminargebühr berechnen werde.

Wie sieht das aus? Muss der Kaufmann wirklich die komplette Seminargebühr zahlen? Muss der Kaufmann überhaupt die Seminargebühr zahlen?
Ich freue mich auf eure Rückmeldung!
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  #2 (permalink)  
Alt 15.12.2009, 14:15
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AW: Nichtteilnahme an einer Veranstaltung

Es ist hier die Frage, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist.
Die Anmeldung kann als angebot zum Abschluss eines Vertrages angesehen werden.
darauf hätte der vertragspartner umgehend antworten müssen.
Hat er nicht, somit wäre kein Vertrag zustande gekommen.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.12.2009, 07:32
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AW: Nichtteilnahme an einer Veranstaltung

Zitat:
Zitat von berniebär
Hat er nicht, somit wäre kein Vertrag zustande gekommen.
Und was ist mit der Rechnung und der Teilnahmebestätigung?
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.12.2009, 15:22
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AW: Nichtteilnahme an einer Veranstaltung

Nicht umgehend.
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