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nationale Währungspolitik : Fallbeispiel CHINA

Dies ist eine Diskussion zu nationale Währungspolitik : Fallbeispiel CHINA innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 01.07.2011, 09:26
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Question nationale Währungspolitik : Fallbeispiel CHINA

Liebe Forenteilnehmer,

... es ist ja bekannt dass der chinesische Staat künstliche seine Währung abwertet um die derzeitige Export-Niveau auch mittelfristig halten zu können. Offenkundig gibt es im internationalen Recht jedoch keine Grundlage um eine politische Abwertung zu sanktionieren bzw. zu korrigieren. Es ist erstaunlich dass es bis heute keinen Versuch gab hier eine globale Regelung zu schaffen die konkrete Kriterien enthält unter welchen Bedingungen eine Währungsabwertung erfolgen kann bzw. muss ...

übrigens: die Konsequenz dieses rechtsfreien Raumes kann irgendwann ein entsprechender Handelskrieg sein, den es in der Geschichte schon einige male gab !!! Meine Frage hierzu: weshalb
gibt es hierzu keine ernsthafte Initiative der G20 bzw. der USA oder der EU ?!
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  #2 (permalink)  
Alt 01.07.2011, 09:33
V.I.P.
 
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AW: nationale Währungspolitik : Fallbeispiel CHINA

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
...weshalb
gibt es hierzu keine ernsthafte Initiative der G20 bzw. der USA oder der EU ?!
Aus dem gleichen Grund, warum man die Menschenrechtsverletzungen in China nicht massiv anprangert und die Diktatur: weil die Staaten weiterhin Milliarden an Wirtschaftsaufträgen verdienen wollen. Jeder, der den Mund aufmacht, verliert dadurch viel Geld.

Einfache Rechenaufgabe: wieviel kostet politischer Druck auf China?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.07.2011, 11:01
V.I.P.
 
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AW: nationale Währungspolitik : Fallbeispiel CHINA

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
Offenkundig gibt es im internationalen Recht jedoch keine Grundlage um eine politische Abwertung zu sanktionieren bzw. zu korrigieren.
hmmmm.... wieso? "korrigieren" (wenn man das will) kann man es doch über einfurhquoten. das wird doch auch so gemacht...
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