Dies ist eine Diskussion zu Nachvertragliche Pflichten/Rechte bei einem Handelsvertretervertrag innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Nachvertragliche Pflichten/Rechte bei einem Handelsvertretervertrag hat jemand Links zu Gesetzestexten, die sich mit dem Vertragsrecht im allgemeinen befassen? Insbesondere geht es um das Verhältnis nach einer Vertragskündigung. Gehen hierdurch erst einmal alle Rechte und Pflichten verloren und nachvertragliche Pflichten müssen speziell als solche aufgeführt werden? Im Speziellen ist die Frage, welche nachvertragliche Pflichten und Rechte grundsätzlich bei einem Handelsvertretervertrag gültig sein können. Kann z.B. ein Unternehmen einen Handelsvertreter auf Pflichten zur ständigen Kundenbetreuung verweisen, wenn der Vertrag bereits beendet wurde? Und kann ein Unternehmer ausschließen, dass Provisionsrückforderungen nach Vertragsende mit dem Stornoreservekonto verrechnet werden? Vielen Dank im vorraus! |
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| AW: Nachvertragliche Pflichten/Rechte bei einem Handelsvertretervertrag Für Handelsvertreter gelten besondere Vertragsrechte. Das hat nichts mit den "normalen" Vertragsrechten zu tun. Folgend die Rechte: http://www.gesetze-im-internet.de/hg...7BJNG009300300 Einfach mal durchlesen. Wenn dann noch Fragen offen sind, noch mal nachfragen. |
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| AW: Nachvertragliche Pflichten/Rechte bei einem Handelsvertretervertrag Hallo, danke für den Link, diesen Bereich des HGBs kenne ich bereits. Vielen dank trotzdem. Gibt es denn irgendwo in deutschen Gesetz allgemeine Regeln wie Verträge aufzusetzten sind und was zu beachten ist? |
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