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Nachrangige Rechte wg. Rechtsmangel

Dies ist eine Diskussion zu Nachrangige Rechte wg. Rechtsmangel innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 14.02.2011, 22:35
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Nachrangige Rechte wg. Rechtsmangel

Annahme:

Der Kunde bestellt eine Wippkreissäge über das Internet. Sowohl in der Anpreisung (Angebot lt. Homepage) und in der elektronischen Bestellmenge wird von einer Lieferfrist von 2 Wochen gesprochen.

Der Kunde richtet nach Ablauf der der zwei Wochen Frist eine Rüge ohne Nachfrist an den Verkäufer. Der Verkäufer teilt folgendes mit:"Die Säge wird direkt beim Hersteller für den Kunden gefertigt. Gutes benötigt Zeit...."

Allein in dieser Stelle wird doch ein Rechtsmangel zugegeben.
Ware ohne Rechte verkauft ?


Im nächsten Schritt rügt der Kunde wegen des Rechtsmangels und setzt den Verkäufer direkt ohne Nachfrist in den gesetzlichen Lieferverzug wg. Selbstinverzugnahme.Keine Reaktion des Verkäufers

Hinsichtlich des Lieferverzugs kommt nur ein Rücktrittsrecht in Frage.

Kann wegen des Rechtsmangels (Preis)Minderung geltend gemacht werden?

Wenn ja, wie hoch ? Nehmen wir an die Säge kostet ca. 400 €.
Kann die Minderung direkt von der Rechnung "zwangsabgezogen" werden?


Theoretisch steht dem fiktiven Kunden doch auch das Recht zum Verlangen von vergeblichen Aufwendungen zu, das wird aber kaum außergerichtlich durchzusetzen sein ???
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