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Nacherfüllungsfrist wie lange

Dies ist eine Diskussion zu Nacherfüllungsfrist wie lange innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 10.03.2010, 11:43
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Nacherfüllungsfrist wie lange

Hallo

ich habe eine frage zur Nacherfüllungsfrist .

wenn ich z.b. ein ausrüstungsgegenstand für mein hobby einen schlafsack reklamiere und der händler die reklamation annimmt und die ware zum werk schickt ,und gleichzeitig darauf hinweist das es sehr lange dauern wird , was für eine zeitspanne muss ich in kauf nehmen befor ich mein geld zurückverlangen kann ?

ohne diesen schlafsack kann ich mein hobby nicht ausüben !

ich würde mich sehr über eine informative antwort freuen

hat jemand erfahrungen mit ähnlichen sachverhalten gemacht ?
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Alt 10.03.2010, 11:59
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AW: Nacherfüllungsfrist wie lange

Also, zur Nachbesserung muss eine "angemessene" Frist gesetzt werden. Was im Einzelfall als angemessen gilt, ist natürlich ganz unterschiedlichen.

Ohne genau zu wissen, um was für einen Mangel es sich im SV handelt, würde ich persönlich eine Frist von ca. 2 Wochen für angemessen halten.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 12:10
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AW: Nacherfüllungsfrist wie lange

hallo

es sind eher mind zwei monate nacherfüllungszeit zu erwarten weil der hersteller im ausland seinen standpunkt hat

zwei wochen erscheinen mir persöhnlich etwas kurz um sein geld zurückverlangen zu können
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  #4 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 12:27
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AW: Nacherfüllungsfrist wie lange

Zitat:
Zitat von stöv
zwei wochen erscheinen mir persöhnlich etwas kurz um sein geld zurückverlangen zu können
Ich sagte ja bereits schon, dass eine angemessen Frist sehr individuell sein kann. Bei meiner Antwort wusste ich z.B. nicht, dass der Schlafsack ins Ausland geschickt werden muss. Da kann allein der Transport uU schon bald zwei Wochen dauern
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  #5 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 12:35
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AW: Nacherfüllungsfrist wie lange

eben weil es keine feste frist gibt ??und es immer von der jeweiligen situation abhängt welche zeit mann dem händler einräumen muss hatte ich auf ähnliche erfahrungen oder beispiele gehofft .

gibt es denn überhaupt einen vom gesetzgeber vorgeschriebenen zeitraum für die nacherfüllungsfrist der nicht überschritten werden darf und als allgemein zu verstehen ist bei solchen produckten wie z.b. mein .schlafsack oder bekleidung die wohl in die gleiche kategorie gehören .
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