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Nachbesserung/Ersatz

Dies ist eine Diskussion zu Nachbesserung/Ersatz innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 15.07.2010, 22:20
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Nachbesserung/Ersatz

Hallo!
(zum 2. mal ^^)

Nehmen wir mal jemand hat eine mitlerweile defekte Grafikkarte und dieser jemand will dieses nun einschicken zur Reparatur!
Das Gerät hat vor ca 18 Monaten 400€ gekostet!

Soweit ich weiß, kann der Hersteller drei mal nachbessern/reparieren bis er für Ersatz sorgen muss!

Meine Fragen also:

1. Mal angenommen es wurde drei mal nachgebessert.
Ist der Wert des Neu-/Ersatzgerätes der gleiche wie für das alte Gerät? Oder kann man ungefähr sagen wo er sein wird?

2. Der Hersteller repariert nicht, sondern schickt ein neues Modell. Muss die neue Grafikkarte in der gleichen Preiskategorie sein wie die alte? Wenn ja, bezogen auf welchen Preis (Neupreis oder "Momentanpreis")?

(Der Mangel ist erst diesen Sommer aufgetreten und die Garantie ist noch NICHT abgelaufen)
Ausserdem wurde der Mangel nicht von diesem Jemand verursacht sonder es ist ein Produktionsfehler (wenn mehr Angaben zu diesem Mangel gebraucht werden, bitte einfach bescheid sagen! Ich möchte jetzt nicht mit technischen Einzelheiten langweilen!)


Ich würde mich über baldige Antwort freuen und hoffe diesmal ist der Beitrag Regelkonform!

Grüße
Dickmann
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