Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Nach Falschlieferung, richtige Ware nicht mehr lieferbar

Dies ist eine Diskussion zu Nach Falschlieferung, richtige Ware nicht mehr lieferbar innerhalb des Forums Handelsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 14:54
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, Qualcom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Qualcom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Qualcom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Qualcom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Qualcom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Qualcom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Qualcom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Qualcom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Qualcom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Qualcom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Nach Falschlieferung, richtige Ware nicht mehr lieferbar

Hallo,

mal angenommen es ist ein Kaufvertrag fuer ein Remarketing Artikel zustande gekommen.

Die ware wurde geliefert, musste jedoch zurueckgeschickt werden, da ein falsches Produkt gelifert worden ist.

Wie ist die Sachlage, wenn der Haendler behauptet das ersteigerte Produkt als Gebraucht (Remarketing Artikel) nicht mehr zu haben und stattdessen folgendes Angebot unterbreitet:

Der Haendler schlaegt vor die Ware als Neuware (nicht Remarketing)
gegen einen Aufschlag von 52% gegenueber des bisher bezahlten Kaufbetrages zu liefern.

Also die Verhaeltnisse waeren folgendermaßen:

Kaufpreis fuer das gebrauchte (Remarketing) Produkt 76€
Regulaerer Kaufpreis fuer das neue (nicht Remarketing) Produkt 150€

Ersatzlieferung durch eine neues (nicht Remarketing) Produkt
76€ + 40€ Aufschlag = 116€

Wie muesste/koennte der Kaeufer auf das Angebot des Haendlers eingehen.

Ist das entegegkommen des Haendlers Verhaeltnismaeßig oder koennte der Kaeufer auf die Auslieferung einer Neuware ohne Zuzahlung als Ersatz bestehen.

Vielen Dank im voraus fuer euren Rat was diesen fiktiven Fall angeht.

mfg

Geändert von Qualcom (11.11.2011 um 16:01 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 17:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Nach Falschlieferung, richtige Ware nicht mehr lieferbar

Zitat:
Zitat von Qualcom Beitrag anzeigen
Wie muesste/koennte der Kaeufer auf das Angebot des Haendlers eingehen.
der käufer kann auf das angebot des händlers eingehen, wenn er will. er muss das aber nicht.

Zitat:
...koennte der Kaeufer auf die Auslieferung einer Neuware ohne Zuzahlung als Ersatz bestehen.
nein. der käufer kann auf dem gekauften produkt bestehen. wie der händler das ranschafft, ist sein problem.

es kam ein bindender kaufvertrag zustande und den hat der händler einzuhalten, dh. er muss vertragsgemäß liefern.

der kunde kann dem händler nun eine angemessene frist zu lieferung des gekaufen artileks setzen. sollte der händler nicht liefern hat der kunde das recht, sich das ding anderweitig zu beschaffen und dem händler die rechnung zu präsentieren.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 18:06
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, Qualcom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Qualcom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Qualcom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Qualcom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Qualcom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Qualcom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Qualcom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Qualcom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Qualcom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Qualcom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nach Falschlieferung, richtige Ware nicht mehr lieferbar

Danke fuer die Antwort.

Koennte ein Aussage, wie die folgende den Haendler eventuell aus seiner Verantwortlichkeit ziehen?


"Natürlich bedauern wir sehr, dass wir versehentlich ein GIGABYTE GA-Z68AP-D3
als ein GIGABYTE GA-Z68XP-UD4 beworben haben und dass Sie deshalb anstelle des
bestellten Mainboards ein anderes Board erhalten haben."

Sozusagen es hinterher als fehler darzustellen?

mfg
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 19:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Nach Falschlieferung, richtige Ware nicht mehr lieferbar

Nein!

Der Vertrag ist mit der angebotenen Ware zustande gekommen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ware bestellt -> doch nicht lieferbar Internetrecht 18.04.2011 18:21
Onlinekauf - Ware nicht mehr lieferbar, kein Rücktritt vom Kaufvertrag gewünscht Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 06.01.2011 15:49
Ware nicht lieferbar. Ersatz? Kaufrecht / Leasingrecht 21.10.2009 10:59
Gekaufte Ware nicht lieferbar Internetrecht 02.02.2009 14:29
Im Internet bestellte Ware nicht lieferbar und Geld gibts nicht zurück. Kaufrecht / Leasingrecht 01.09.2007 22:32





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Handelsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN