Dies ist eine Diskussion zu Nach Falschlieferung, richtige Ware nicht mehr lieferbar innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Nach Falschlieferung, richtige Ware nicht mehr lieferbar mal angenommen es ist ein Kaufvertrag fuer ein Remarketing Artikel zustande gekommen. Die ware wurde geliefert, musste jedoch zurueckgeschickt werden, da ein falsches Produkt gelifert worden ist. Wie ist die Sachlage, wenn der Haendler behauptet das ersteigerte Produkt als Gebraucht (Remarketing Artikel) nicht mehr zu haben und stattdessen folgendes Angebot unterbreitet: Der Haendler schlaegt vor die Ware als Neuware (nicht Remarketing) gegen einen Aufschlag von 52% gegenueber des bisher bezahlten Kaufbetrages zu liefern. Also die Verhaeltnisse waeren folgendermaßen: Kaufpreis fuer das gebrauchte (Remarketing) Produkt 76€ Regulaerer Kaufpreis fuer das neue (nicht Remarketing) Produkt 150€ Ersatzlieferung durch eine neues (nicht Remarketing) Produkt 76€ + 40€ Aufschlag = 116€ Wie muesste/koennte der Kaeufer auf das Angebot des Haendlers eingehen. Ist das entegegkommen des Haendlers Verhaeltnismaeßig oder koennte der Kaeufer auf die Auslieferung einer Neuware ohne Zuzahlung als Ersatz bestehen. Vielen Dank im voraus fuer euren Rat was diesen fiktiven Fall angeht. mfg Geändert von Qualcom (11.11.2011 um 16:01 Uhr). |
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| AW: Nach Falschlieferung, richtige Ware nicht mehr lieferbar der käufer kann auf das angebot des händlers eingehen, wenn er will. er muss das aber nicht. Zitat:
es kam ein bindender kaufvertrag zustande und den hat der händler einzuhalten, dh. er muss vertragsgemäß liefern. der kunde kann dem händler nun eine angemessene frist zu lieferung des gekaufen artileks setzen. sollte der händler nicht liefern hat der kunde das recht, sich das ding anderweitig zu beschaffen und dem händler die rechnung zu präsentieren. |
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| AW: Nach Falschlieferung, richtige Ware nicht mehr lieferbar Danke fuer die Antwort. Koennte ein Aussage, wie die folgende den Haendler eventuell aus seiner Verantwortlichkeit ziehen? "Natürlich bedauern wir sehr, dass wir versehentlich ein GIGABYTE GA-Z68AP-D3 als ein GIGABYTE GA-Z68XP-UD4 beworben haben und dass Sie deshalb anstelle des bestellten Mainboards ein anderes Board erhalten haben." Sozusagen es hinterher als fehler darzustellen? mfg |
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