Dies ist eine Diskussion zu Nach 4 Monaten Schuhe kaputt VK will nur halben Preis erststatten innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Und zwar, am 06.12.2010 hat Person A ein paar Schuhe gekauft im Mark XYZ. Die Schuhe gingen kaputt und Person A ist wieder zu Mark XYZ gefahren (Anfang Februar), die Schuhe wurden genommen und geklebet ( Die Sohle hat sich vom Schuh abgelößt) Jetzt gehn die Schuhe wieder kaputt ( Der Leim lößt sich wieder) also wieder hin, jetzt sollen die Schuhe wieder geklebt werden, oder Person A tausch die Schuhe um und bekommt 25 Euro wieder ( Schuhe kamen 49,90 Euro)Mit der Begründung, das die Schuhe ja getragen sind!!! *lol* Letztel mal wurde Person A aber gesagt, das, wenn se wieder kaputt gehn, den vollen Kaufpreis zurück bekommen. Noch ein paar Anmerkungen, Person A hat den Bon nicht mehr, hat aber mit Karte bezahlt, Person A hat auch schon den Ausdruck, wollte die VK aber nicht akzeptieren, mit der Begründung, das der Aufwand zu groß wäre, dies zu prüfen. Es wurde nähmlich noch was anderes dazu gekauft. Gesamt 51,44 Euro und Schuhe kamen ca. 49,90 Euro) Die "Firma" verkauft im Mark XYZ, hat aber nichts mit Mark XYZ selber zutun! Wurde mir so gesagt. Meine Frage nun, können die das machen? Nur die hälfte des Kaufpreises erstatten, weil die Schuhe getragen sind und Gerauchsspuren haben?!? Schuhe sind ja zu tragen da! Hat Person A irgendeinen Anspruch, die zweite nachbesserung zu verweigern und den VOLLEN Kaufpreis zu verlangen? Wenn Person A Nachbessern lasse und die Schuhe wieder kaputt gehn, kann Person A dann den vollen kaufpreis bekommen? Am besten wäre, wenn ihr mir die dazu gehörigen Paragraphen nennen könntet. Die würde ich dann nähmlich ausdrucken und der VK vorzeigen! Hoff ich hab alles richtig geschrieben, da ich ja keine Namen oder Marken nennen darf. Vielen lieben Dank schonmal |
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| AW: Nach 4 Monaten Schuhe kaputt VK will nur halben Preis erststatten Zitat:
Wann ein Sachmangel vorliegt ergibt sich schon aus dem § 434 BGB: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html Leider ist das hier eine Auslegungssache. Meiner Erfahrung nach halten Schuhe vom Billiganbieter max. 9 Monate, dann sind sie zu ausgelatscht. Bei Markenanbieter halten die Schuhe dagegen bis zu 2 Jahre. Meiner Meinung nach liegt hier also ein Sachmangel vor. Aber wie wird das ein Richter sehen ? Nach 4 Monaten "Schuhnutzung" halte ich es für zu riskant, die Gerichts- und Anwaltskosten zu riskieren. Grundsätzliches zum Sachmangel: Wenn die Ware nicht fehlerfrei ist kann nach § 437 (1) BGB Nacherfüllung verlangen. Man kann sich entscheiden zwischen Neuware oder Reparatur. Der Verkäufer muss den Forderungen nachkommen, außer Neuware ist nicht möglich (z. B. Auslaufartikel), dann bleibt natürlich nichts anderes übrig als zu reparieren. Reparatur kann man nicht verlangen, wenn das unverhältnissmüsig wäre (z. B. Reparatur einer kaputten Schraube). Wenn die Nacherfüllung schief geht (2 mal muss diese Möglichkeit dem Verkäufer eingeräumt werden), dann gibt es die anderen Möglichkeiten: Zurücktreten oder Mindern. |
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| AW: Nach 4 Monaten Schuhe kaputt VK will nur halben Preis erststatten Achja, die Gesetze: http://www.gesetze-im-internet.de/bg...6BJNG024101377 |
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