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Muss man soetwas bezahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Muss man soetwas bezahlen? innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 24.04.2008, 15:08
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Muss man soetwas bezahlen?

Hallo,

da ich von dem folgenden Fall leider keinerlei gesetztliche Grundlage finde, hoffe ich hier auf ein Idee.

Wenn ein Notebook auch nach Neuinstallation von Windows immer noch nicht funktioniert und man dieses, da es laut Hersteller auch ohne fachliche Hilfe funktionieren soll, zu dem Händler bringt, wo man das Gerät gekauft hat und dieser sagte nun er könne mit der mitgelieferten Recovery CD das ganz "schnell" machen, er aber NIE erwähnt das dieser Service etwas kostet. Wenn ein Kunde nun davon ausgeht das es sich hierbei um eine Serviceleistung des PC Ladens handelt, und keinerlei Infos über den Preis bekommt muss er dies dann trotzdem zahlen?


Danke für die Hilfe

LG
Christian
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Alt 27.05.2008, 17:41
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AW: Muss man soetwas bezahlen?

Welche Frage sich mir bei ihrem Beitrag aufdrängt: Der Händler hat das Gerät recovert (auf deutsch: Windows neuinstalliert) und es hat wieder funktioniert? Dann gehe ich davon aus, dass das Gerät keinen Fehler aufwies. (Software Probleme sind in den meisten Fällen kein Mangel, es sei denn sie sind direkt beim Kauf vorhanden). Es ist bei Händlern durchaus Gängig bei solchen Situationen eine "Bearbeitungsgebühr" bzw die Arbeitszeit zu berechnen.
Da der Händler sie allerdings nicht über mögliche Kosten informiert hat, denke ich, dass er dann auch keinen Anspruch geltend machen kann.

Gruß
Vega
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