Dies ist eine Diskussion zu Muss der Käufer die Ware abnehmen ? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Muss der Käufer die Ware abnehmen ? mal angenomen ein alter Vitrinenschrank wird bei einem Auktionshaus zur Versteigerung angeboten. In der Beschreibung steht mitunter vollgendes : " Besichtigung vorab ist möglich und erwünscht da ich mich nicht mit der Materie auskenne und keine weiteren Angaben zu dem Holz und Gesamtzustand sagen kann. Soweit sieht der Gesamtzustand für mich gut aus " Nun kommt der Käufer und will den ersteigerten Schrank abholen. Stellt aber fest das der Schrank Holzwürmer hat und weigert sich darauf hin den Schrank zu bezahlen und abzunehmen. Kann der Verkäufer auf Hinweis das eine Besichtigung vorab erwünscht war auf eine Abnahme und Bezahlung in Höhe des ersteigerten Preises bestehen ? |
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| AW: Muss der Käufer die Ware abnehmen ? Nein natürlich nicht. Ein Verkauf besteht aus Kaufangebot und der Annahme derselbigen. Hier war die Besichtigung eine voraussetzende Bedinung vor dem Kauf. Zudem hätte der verkäufer die Holzwürmer bemerken müssen. Ein Verschweigen dieser netten Tierchen könnte man als Betrug werten und wenn diese tierchen sich zudem an die Einrichtung des Käufers vergreifen, könnte zudem ein äußerst teurer Schadensersatz fällig werden. ob der verkäufer das dann aber zahlen kann, dürfte eher zweifelhaft sein. |
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| AW: Muss der Käufer die Ware abnehmen ? Ich sehe das etwas anders. In der Beschreibung steht explizit, dass sich der Verkäufer NICHT mit Holz auskennt und absoluter Laie ist. Deshalb bietet er den potentiellen Käufern die Möglichkeit an, sich den Gegenstand VOR der Auktion anzusehen. Demnach ist es das Pech des Käufers, wenn er dieses Angebot nicht wahrnimmt und die Vitrine ungesehen ersteigert. Zitat:
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| AW: Muss der Käufer die Ware abnehmen ? Ups, sorry. Hast recht Mucki. Ich habe das mal wiedr nur überflogen. Allerdings müsste selbst ein Laie die Löcher von den Holzwürmern entdecken. |
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| AW: Muss der Käufer die Ware abnehmen ? Zitat:
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