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Muss der Käufer die Ware abnehmen ?

Dies ist eine Diskussion zu Muss der Käufer die Ware abnehmen ? innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 14:34
Boardneuling
 
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Muss der Käufer die Ware abnehmen ?

Hallo,
mal angenomen ein alter Vitrinenschrank wird bei einem Auktionshaus zur Versteigerung angeboten. In der Beschreibung steht mitunter vollgendes :
" Besichtigung vorab ist möglich und erwünscht da ich mich nicht mit der Materie auskenne und keine weiteren Angaben zu dem Holz und Gesamtzustand sagen kann.
Soweit sieht der Gesamtzustand für mich gut aus "
Nun kommt der Käufer und will den ersteigerten Schrank abholen. Stellt aber fest das der Schrank Holzwürmer hat und weigert sich darauf hin den Schrank zu bezahlen und abzunehmen.
Kann der Verkäufer auf Hinweis das eine Besichtigung vorab erwünscht war auf eine Abnahme und Bezahlung in Höhe des ersteigerten Preises bestehen ?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 16:17
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AW: Muss der Käufer die Ware abnehmen ?

Nein natürlich nicht.
Ein Verkauf besteht aus Kaufangebot und der Annahme derselbigen.
Hier war die Besichtigung eine voraussetzende Bedinung vor dem Kauf.

Zudem hätte der verkäufer die Holzwürmer bemerken müssen.
Ein Verschweigen dieser netten Tierchen könnte man als Betrug werten
und wenn diese tierchen sich zudem an die Einrichtung des Käufers vergreifen,
könnte zudem ein äußerst teurer Schadensersatz fällig werden.
ob der verkäufer das dann aber zahlen kann, dürfte eher zweifelhaft sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 16:22
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AW: Muss der Käufer die Ware abnehmen ?

Ich sehe das etwas anders. In der Beschreibung steht explizit, dass sich der Verkäufer NICHT mit Holz auskennt und absoluter Laie ist. Deshalb bietet er den potentiellen Käufern die Möglichkeit an, sich den Gegenstand VOR der Auktion anzusehen. Demnach ist es das Pech des Käufers, wenn er dieses Angebot nicht wahrnimmt und die Vitrine ungesehen ersteigert.

Zitat:
Zitat von Tourix
Hier war die Besichtigung eine voraussetzende Bedinung vor dem Kauf.
Wie kommst Du darauf?
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  #4 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 16:27
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AW: Muss der Käufer die Ware abnehmen ?

Ups, sorry.
Hast recht Mucki. Ich habe das mal wiedr nur überflogen.

Allerdings müsste selbst ein Laie die Löcher von den Holzwürmern entdecken.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 16:30
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AW: Muss der Käufer die Ware abnehmen ?

Zitat:
Zitat von Tourix
Allerdings müsste selbst ein Laie die Löcher von den Holzwürmern entdecken.
Mag sein, aber am Ende spielt das mM nach keine Rolle. Der Verkäufer hat ganz klar gesagt, dass er keine Ahnung vom derzeitigen Zustand der Vitrine hat und deshalb die Besichtigung angeboten. Ich schätze hier muss der Käufer zahlen!
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