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Mobilfunkvertrag+(-)Laptop!!!

Dies ist eine Diskussion zu Mobilfunkvertrag+(-)Laptop!!! innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.05.2005, 11:59
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Exclamation Mobilfunkvertrag+(-)Laptop!!!

Mal angenommen man sieht im Internet ein Superangebot - Laptop für 0€+Mobilfunkvertrag!

Man druckt sich den Antrag aus, schickt ihn per Fax zum Anbieter, bekommt den Mobilfunkvertrag, aber keine Spur vom Laptop.

Der Anbieter ist nur sehr schlecht am Telefon zuerreichen, antwortet auf keine Mails und nennt keinen Liefertermin (auch nach 2,5 Monaten nicht - "Sie bekommen das Gerät auf jeden Fall, dauert nur noch etwas!").
-> der Mobilfunkvertrag läuft (und kostet) aber schon!

Wie geht man am besten vor wenn man das Gerät, oder zumindest den Gegenwert in Geld endlich haben möchte?



Joseph Marks
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  #2 (permalink)  
Alt 02.05.2005, 09:14
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AW: Mobilfunkvertrag+(-)Laptop!!!

Hallo,

ich denke, der Anbieter muß eine letzte Frist gesetzt bekommen, in der er die Lieferung vervollständigen kann (ich weiß nicht was angemessen ist, aber nach 10 Wochen sollten 2 Wochen reichen) ansonsten wird im der Rücktritt vom Vertrag angekündigt.
Diese letzte Frist sollte nachvollziebar am besten mit Einschreiben/Rückschein gesetzt werden.
Frist beginnt sobald der Brief den Anbieter erreicht (ist auf dem Rückschein dokumentiert)

Liefert der Anbieter nicht, schriftlich (wieder möglichst per Einschreiben/Rückschein) vom Kaufvertrag zurücktreten.

Grundgebühren für die 3 Monate sind vermutlich dann trotzdem angefallen, auch Gesprächsgebühren, aber das war es dann auch schon.
Handy geht natürlich an den Anbieter zurück.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch
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  #3 (permalink)  
Alt 03.05.2005, 10:33
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AW: Mobilfunkvertrag+(-)Laptop!!!

Zitat:
Zitat von Huutsch
Hallo,

ich denke, der Anbieter muß eine letzte Frist gesetzt bekommen, in der er die Lieferung vervollständigen kann (ich weiß nicht was angemessen ist, aber nach 10 Wochen sollten 2 Wochen reichen) ansonsten wird im der Rücktritt vom Vertrag angekündigt.
Diese letzte Frist sollte nachvollziebar am besten mit Einschreiben/Rückschein gesetzt werden.
Frist beginnt sobald der Brief den Anbieter erreicht (ist auf dem Rückschein dokumentiert)

Liefert der Anbieter nicht, schriftlich (wieder möglichst per Einschreiben/Rückschein) vom Kaufvertrag zurücktreten.

Grundgebühren für die 3 Monate sind vermutlich dann trotzdem angefallen, auch Gesprächsgebühren, aber das war es dann auch schon.
Handy geht natürlich an den Anbieter zurück.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch

Frist wurde gestetzt, mit Androhung einer Anzeige - Der Anbieter reagiert darauf indem er als "Wiedergutmachung" für die lange Wartezeit eine Gutschrift anbietet (Dazu müssen nur noch zwei Kunden geworben werden) -> für diese Gutschrift wird zur Zeit groß auf der Website für alle Mitglieder geworben!
Einen Termin für die Lieferung des Grätes kann immer noch nicht genannt werden.


Ich möchte aber dieses Gerät oder zumindest den Gegenwert in bar!!
-> Ein Handy gab es zu dem Mobilfunkvertrag nicht. Der Anbieter ist auch nicht der Provider.


Gibt es eine (schnelle) Lösung des Problems?


Joseph Marks
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  #4 (permalink)  
Alt 04.05.2005, 10:00
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AW: Mobilfunkvertrag+(-)Laptop!!!

Hallo,

eine Gutschrift muß nicht akzeptiert werden, vor allem keine, wo noch weitere Leistungen erfolgen müssen (für solche Werbungen alleine gibt es normal schon "Werbegeschenke" von gewissem Wert)
Auch wenn nur der Handy-Vertrag unterschrieben wurde und dabei nichts von einem Laptop stand, ist der gesamte Vertrag incl. Labtop und kann, wenn der Labtop nicht geliefert wird, auch als gesamtes rückgägnig gemacht werden.
Das Problem der Laufzeit des Mobilfunk-Vertrages ist dabei ein Problem des Anbieters, nicht des Kunden.
Sicherheitshalber würde ich dem Mobilfunk-Provider auch eine fristlose Kündigung erklären, und auf den Gesamtvertrag verweisen.
Denn in der Regel bekommt der Händler für solche Verträge erhebliche Provisionen bezahlt und damit bezahlt dieser dann die "Werbegeschenke".

Im Klagefall wird das allerdings schwierig, das Gerät oder den Gegenwert in bar einzuklagen, ein Rücktritt ist da aber durchsetzbar.

Alle Angaben, immer noch, ohne Gewähr.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.05.2005, 20:01
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AW: Mobilfunkvertrag+(-)Laptop!!!

Zitat:
Zitat von Huutsch
Hallo,

eine Gutschrift muß nicht akzeptiert werden, vor allem keine, wo noch weitere Leistungen erfolgen müssen (für solche Werbungen alleine gibt es normal schon "Werbegeschenke" von gewissem Wert)
Auch wenn nur der Handy-Vertrag unterschrieben wurde und dabei nichts von einem Laptop stand, ist der gesamte Vertrag incl. Labtop und kann, wenn der Labtop nicht geliefert wird, auch als gesamtes rückgägnig gemacht werden.
Das Problem der Laufzeit des Mobilfunk-Vertrages ist dabei ein Problem des Anbieters, nicht des Kunden.
Sicherheitshalber würde ich dem Mobilfunk-Provider auch eine fristlose Kündigung erklären, und auf den Gesamtvertrag verweisen.
Denn in der Regel bekommt der Händler für solche Verträge erhebliche Provisionen bezahlt und damit bezahlt dieser dann die "Werbegeschenke".

Im Klagefall wird das allerdings schwierig, das Gerät oder den Gegenwert in bar einzuklagen, ein Rücktritt ist da aber durchsetzbar.

Alle Angaben, immer noch, ohne Gewähr.


Danke Huutsch!
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