Dies ist eine Diskussion zu Mahngebühren innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Mahngebühren habe versäumt, einen Strom-Abschlag zu bezahlen, der am 1.9.05 fällig gewesen wäre. Nun habe ich eine Mahnung bekommen über den fälligen Betrag von 56,- zuzüglich 5,11 Mahngebühren. Sind Mahngebühren bei der ersten Zahlungserinnerung rechtens? Wonach richtet sich die Höhe? Wie kann ich mich dagegen wehren? Hilmar |
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| AW: Mahngebühren Bei Fälligkeiten nach Termin ist die Erhebung von Mahngebühren erlaubt. Die Höhe ist Ermessenssache des Unternehmens; der Bereich um 5 wird aber allgemeinhin als akzeptabel angesehen. Bitte auch die Forenregeln beachten! >>>>>> Regeln zur Formulierung von Beiträgen und vor allem Antworten (bitte unbedingt lesen!): Bitte beantworten Sie nur allgemeine, fiktive Beiträge und Fragestellungen mit konkreten Beiträgen! Sachverhalte mit Details wie konkreten Namen, Firmen, Adressen und Webseitenlinks sind unerwünscht und sollten nicht beantwortet werden. Auf gar keinen Fall darf dann auf so einen Beiträg im Detail eingegangen werden! FALSCH: Einzelfallbezogene Antworten auf konkrete Fälle: Frage: "Frau F. Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" Antwort: "Ja, Ihnen steht ein Recht aus § 535 BGB auf Zahlung des Mietzinses zu, weil..." RICHTIG: Konkrete Antworten auf fiktive, allgemeine Fälle: Frage: "Mal angenommen ein Mieter M zahlt an Vermieter V keine Miete mehr. Welche Rechte hat V da allgemein?" Antwort: "In einem solchen Falle steht dem V ein Recht aus § 535 BGB auf Zahlung des Mietzinses zu, weil..." ODER Frage: "Frau F. Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" Antwort: Sorry, aber zu konkreten Fragestellungen darf hier nicht Stellung bezogen werden. Siehe dazu die Nutzungsbedingungen." Bitte beachten Sie diese Regeln. Die juristischen Diskussionen und Beiträge im Forum ersetzen nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt und sind vollkommen unverbindlich! <<<<<<<<<
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