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Mängelrüge

Dies ist eine Diskussion zu Mängelrüge innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 20:34
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AW: Mängelrüge

Zitat:
Zitat von Tourix Beitrag anzeigen
Das ergibt sich aus dem Produkthaftungsgesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/index.html
ähhh... habt ihr das gesetz gelesen? da ist gleich im § 1 ProdHafG unter (1) ne ganz dicke einschränkung:

Zitat:
Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur[also schadenersatz], wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.
kann es sein, dass es bei dieser kühlanlage nicht um eine privatgenutzes dings handelt??? und falls doch, dann wird es aber nicht von dem geschädigten (sprich, dem installateur) genutzt. das wäre aber laut gesetz notwendig, damit dann schadenerstatz gezahlt werden muss. also kannst davon ausgehen, dass es in der industrie so nie vorkommt.

das gilt scheinbar nur für endverbraucher.
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  #12 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 20:39
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AW: Mängelrüge

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.
okay, da halt ich mich dann raus...
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  #13 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 20:57
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AW: Mängelrüge

Zitat:
kann es sein, dass es bei dieser kühlanlage nicht um eine privatgenutzes dings handelt??? und
Deshalb nimmt man als allgemeinere Anspruchsgrundlage auch besser die PVV.
Das Produkthaftungsgestz ist aus mehreren Anspruchsgrundlagen
wie der PVV zusammengebastelt für einen speziellen
Anwendungsbereich.

Durch die (fühere) Sachmängelhaftung wurden solche Schäden
nicht erfasst.
Deshalb kann es durchaus auch rechtskonform sein, dass in
den AGBs im Rahmen der Sachmängelhaftung für solche Schäden
nicht aufgekommen wird.

Der gesunde Menschenverstand sagt einem aber, dass in solchen
Fällen ein Schadensersatz grundsätzlich möglich sein
muss; (ein Vertragspartner schädigt den anderen durch sein
Tun bzw. Unterlassen
deshalb wurde die PVV als Anspruchsgrundlage von der
Rechtssprechung entwickelt.

Solche Prozesse ,wo Sachmängel zu weiteren Schäden führen,
sind nicht selten:
http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/njw90_908.htm
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