Dies ist eine Diskussion zu Mängelrüge innerhalb des Forums Handelsrecht
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| AW: Mängelrüge Zitat:
Zitat:
das gilt scheinbar nur für endverbraucher. |
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| AW: Mängelrüge okay, da halt ich mich dann raus... |
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| AW: Mängelrüge Zitat:
Das Produkthaftungsgestz ist aus mehreren Anspruchsgrundlagen wie der PVV zusammengebastelt für einen speziellen Anwendungsbereich. Durch die (fühere) Sachmängelhaftung wurden solche Schäden nicht erfasst. Deshalb kann es durchaus auch rechtskonform sein, dass in den AGBs im Rahmen der Sachmängelhaftung für solche Schäden nicht aufgekommen wird. Der gesunde Menschenverstand sagt einem aber, dass in solchen Fällen ein Schadensersatz grundsätzlich möglich sein muss; (ein Vertragspartner schädigt den anderen durch sein Tun bzw. Unterlassen deshalb wurde die PVV als Anspruchsgrundlage von der Rechtssprechung entwickelt. Solche Prozesse ,wo Sachmängel zu weiteren Schäden führen, sind nicht selten: http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/njw90_908.htm |
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