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Mängelrüge

Dies ist eine Diskussion zu Mängelrüge innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 18.08.2010, 13:10
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Mängelrüge

Hallo,

stellen wir uns einmal vor, man würde bei einem Großhändler 3 Flaschen Kältemittel eingekaufen und dieses Kältemittel bei einem Kunden
in seine Kälteanlage eingefüllt.
Beim Einfüllen stellt man dann fest, dass eine Flasche verunreinigt ist und dieses verunreinigte Kältemittel in das System des
Kunden geflossen ist. Man fertigt als Beweis Fotos. Der Handwerker ruft sofort seinen Händler an und bietet ihm an sich die Angelegenheit vor Ort anzuschauen. Dieser will aber die Flaschen zurück haben um diese selbst zu untersuchen.
Nun ist die Kälteanlage des Kunden des Handwerkers aufgrund der verunreinigung teilweise ausgefallen und der Handwerker muss mehrer Stunden eine Säuberung vornehmen. Nun würde der Handwerker wieder den Händler, bitten doch eine andere Firma zu beauftragen,die den Schaden in Augenschein nehmen kann...
Der Handwerker hat alles per Fotos dokumentiert und dem Händler täglich rübergesandt, damit er den durch ihn verursachten Schaden nachvollziehen kann. Leider hat der Handwerker als Beweis die Flaschen nicht mehr

Wie ist die Rechtslage, kann man den Schaden in Rechnung stellen ?
Ist der Mängelrüge mit so einem Vorgang genüge getan

Rally
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  #2 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 13:39
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AW: Mängelrüge

ich weiß leider über kältemittel nichts, kann mir aber nicht vorstellen, dass es da besondere regelungen gibt.

ansonsten gilt: der lieferant haftet nur für seine mangelhafte ware, nicht für schäden, die durch die verarbeitung daraus entstehen. auch nicht, falls es sich um verdeckte mängel gehandelt hat. (weiß ja nicht, ob man bei kältemittel vorher hätte prüfen können, ob das sauber ist.) spielt aber keine rolle. der händler haftet nur für das, was er geliefert hat. er wird die flasche mit dem kältemittel ersetzen, sonst nichts. (müsste aber irgendwo in den vertragsbedingungen stehen. sowas ist eigentlich immer ausgeschlossen.)


sehe da keine chancen.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 16:28
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AW: Mängelrüge

Zitat:
nsonsten gilt: der lieferant haftet nur für seine mangelhafte ware, nicht für schäden, die durch die verarbeitung daraus entstehen. auch nicht, falls es sich um verdeckte mängel gehandelt hat
Wo steht das?

Zitat:
Ist der Mängelrüge mit so einem Vorgang genüge getan
Wohl kaum.
In der Regel braucht man ein Beweissicherungsverfahren durch
einen Gutachter.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 17:39
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AW: Mängelrüge

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Wo steht das?
im kleingedruckten.

im ernst: ich kenne (in der industrie) nur solche verträge, wo die haftung für folgeschäden ausgeschlossen ist. für die ware wird jeweils gehaftet (oft aber nur solange sie unverarbeitet ist. falls verdeckter mangel, dann auch noch, wenn sie schon verarbeitet ist), aber nicht für was du dann damit anrichtest und für folgeschäden. also nur die fehlerhafte ware wird ersetzt oder gutgeschrieben.

anders ist es, wenn es sich nicht um ware "von der stange" handelt, sondern um irgendwas sehr spezielles und wo du als kunde dann die vertragsbedingungen bestimmst. da lässt sich unter umständen was anderes aushandeln. aber bei so (davon gehe ich aus) "popeligem" kältemittel, wird das totsicher nicht der fall sein.

bei reklamationsverhandlungen lassen sich lieferanten oft auf kompromisse ein. das hängt ab von deinen verhandlungkünsten, vom markt, ob du ein guter kunde bist und in wie weit solche sachen ihrem ruf schaden können. das ist aber immer verhandlungssache.

alles andere wäre mir wirklich neu.


frage an den te: kann mir schlecht vorstellen, dass es keine möglichkeit gibt, das kältemittel im vorfeld auf sauberkeit zu prüfen? und als installateur bist du natürlich dazu verpflichtet, deine arbeitsmittel im vorfeld zu checken....

tut mir leid, ich würde dir gern was anderes sagen. das ist halt scheiß ungerecht. der "dickere" hat das sagen.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 17:48
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AW: Mängelrüge

Was im Kleingedruckten steht, ist doch egal.
Der Hersteller kann sich doch nicht einer grundsätzlichen Haftung entziehen,
die aus Schäden aus seiner fehlerhaften Ware entsteht.

Das ganze fällt dann unter positive Vertragsverletzung.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 19:12
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AW: Mängelrüge

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Der Hersteller kann sich doch nicht einer grundsätzlichen Haftung entziehen, die aus Schäden aus seiner fehlerhaften Ware entsteht.
ja, wieso nicht? er haftet für seine ware, nicht aber für den bockmist, den du damit anrichtest. damit hat er nämlich nichts zu tun.

edit: das ist ähnlich dem heizungshersteller, der zwar für die defekte heizung aufkommt, aber nicht für fogleschäden, sprich kaputt gefrohrene leitungen.

Zitat:
Das ganze fällt dann unter positive Vertragsverletzung.
das sagt mir nichts. gibt es da ein gesetzt oder so? dann gib mal rüber.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 19:34
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AW: Mängelrüge

Zitat:
ja, wieso nicht? er haftet für seine ware, nicht aber für den bockmist, den du damit anrichtest. damit hat er nämlich nichts zu tun.
Natürlich hat er was damit zu tun, wenn seine Ware Sachmängel hat,
und daraus Schäden entstehen.
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  #8 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 20:11
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AW: Mängelrüge

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Natürlich hat er was damit zu tun, wenn seine Ware Sachmängel hat,
und daraus Schäden entstehen.
soso, aus welcher branche hast du denn dies schlaue wissen??? wo hast du das je erlebt? dann mal her mit den infos, ich lern immer gern dazu.
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  #9 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 20:55
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AW: Mängelrüge

Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.

Rechtlich normiert unter positiver Vertragsverletzung bzw. früher
normiert unter p.V.V..
Der Schuldner hat alles zu tun bzw. zu unterlassen, um den
Vertagspartner nicht zu schädigen.

Im Zivilprozess liegt die volle Beweislast i.d.R. allerdings
beim Gläubiger.
Vereinfacht gesagt, bei einem kleinen Schaden läßt mans lieber;
bei einem größeren Schaden sollte man möglichst schnell ein
beweissicherungsverfahren mittels Gutachter einleiten.
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  #10 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 21:16
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AW: Mängelrüge

Das ergibt sich aus dem Produkthaftungsgesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/index.html
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