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Lohnt sich ein Mahnbescheid in einem solchen Fall überhaupt?

Dies ist eine Diskussion zu Lohnt sich ein Mahnbescheid in einem solchen Fall überhaupt? innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.11.2005, 15:21
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Angry Lohnt sich ein Mahnbescheid in einem solchen Fall überhaupt?

Moin zusammen,

wenn jemand Ende September über **** ein Handy für 250,00€ + 6,00€ Versandkosten ersteigert hätte und auf Anfragen ihm immer wieder zugesichert werden würde, dass das Handy auf jeden Fall unterwegs wäre blöder weise nur immer neue "Zwischenfälle" auftauchen würden.

Was könnte man dort außer dem "Standard Käuferschutz" zu stellen noch machen?
**** würde in diesem Fall max. 175€ auszahlen.

1. Mahnbescheid?
2. Klagen?
3. Strafanzeige?

Wenn der "Gegner" nun kein Geld hätte. Entweder Harz IV oder alles jemand anderen überschrieben.
Demnach würde man wohl nie an das Geld kommen.

Welches Verfahren wäre am vielversprechensten und welches am Kostengünstigsten.

Welches Verfahren hat welche Vor/Nachteile und wie hoch wären die Kosten?
Was würdet Ihr machen bzw. würdet Ihr überhaupt noch was machen nachdem **** die 175€ gezahlt hat?


MFG
Scrat
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  #2 (permalink)  
Alt 14.11.2005, 17:34
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AW: Lohnt sich ein Mahnbescheid in einem solchen Fall überhaupt?

Eine Wahrung des Kosten-/Nutzenverhältnisses kann man nur selbst entscheiden. Tatsache ist, dass das Mahnverfahren am kostengünstigsten und schnellsten ist. Wenn die Gegenseite widerspricht, kommt es zum Zivilprozess. Als Kläger ist man kostenvorschusspflichtig. Ob man das Geld wieder hereinbekommt, ist ungewiss.
Am besten ist, einmal beim Amtsgericht des Schuldners anfragen, ob dieser schon in der Schuldnerkartei steht. Wenn ja, dann kann man das Ganze getrost vergessen.
__________________
Gruß
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  #3 (permalink)  
Alt 14.11.2005, 18:40
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AW: Lohnt sich ein Mahnbescheid in einem solchen Fall überhaupt?

Hallo dreizehn,

um die genannten Informationen vom Schuldner Amtsgericht zu bekommen, reicht es da Telefonisch nachzuhaken, oder müsste man dort persönlich erscheinen?

MFG
Scrat
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  #4 (permalink)  
Alt 15.11.2005, 04:27
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AW: Lohnt sich ein Mahnbescheid in einem solchen Fall überhaupt?

Telefonisch wird da nichts laufen. Ich persönlich würde in einen solchen Fall jedoch kein Mahnverfahren einleiten. Immerhin geht man hier in Vorkasse. Viel eher würde ich zunächst in aller Deutlichkeit zu verstehen geben, dass ich innerhalb von 14 Tagen Strafanzeige stelle wenn nix passiert. Und dann würde ich auch Strafanzeige wegen Betruges stellen. Aus dem Urteil des STrafgerichtes kann man dann auch vollstrecken, wird es dem Angeklagten sicher verurteilen entweder den Betrag nebst Zinsen zu zahlen oder zu Erfüllen. Dann kann man noch zivilrechtliche Spielereien unternehmen. Aber man muss ja nicht übertreiben.
__________________
Pugna et vince!
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  #5 (permalink)  
Alt 15.11.2005, 10:57
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AW: Lohnt sich ein Mahnbescheid in einem solchen Fall überhaupt?

Zumindest in meinem Bereich werden von der Schuldnerkartei durchaus auch telefonische Auskünfte gegeben. Möglicherwiese wird das unterschiedlich gehandhabt. Sicherheitshalber kann man jedoch auch brieflich anfragen unter Hinweis, dass man zivilrechtliche Ansprüche verfolgen möchte.
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  #6 (permalink)  
Alt 15.11.2005, 18:17
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AW: Lohnt sich ein Mahnbescheid in einem solchen Fall überhaupt?

Ich möchte der heiteren Karnevalsstimmung keinen Abbruch tun. Jedoch möcht ich hier auf die in diesem Zusammenhang nicht ganz unwesentliche Vorschrift des § 688 Abs. 1 ZPO hinweisen:
Zitat:
(1) Wegen eines Anspruchs, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro zum Gegenstand hat, ist auf Antrag des Antragstellers ein Mahnbescheid zu erlassen.
Vorliegend, liebe Gemeinde , handelt es sich jedoch nicht um einen Anspruch auf Geldzahlung, sondern um einen Anspruch auf Übereignung und Übertragung des Besitzes an der Kaufsache nach § 433 Abs. 1 BGB. Insofern kommt ein Mahnbescheid schon gar nicht in Frage.

Das war das Wort zum Sonntag!
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  #7 (permalink)  
Alt 16.11.2005, 11:03
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AW: Lohnt sich ein Mahnbescheid in einem solchen Fall überhaupt?

Moin Atlantis,

asoo ist das...mhhh...nun bin ich jedoch schon mit gesetzter Frist vom Vertrag zurückgetreten und habe den Verkäufer wieder mit einer Frist gebeten, die Kaufsumme zurückzuüberweisen.

Also geht es doch nun um einen Geldbetrag. Oder ist das nicht im Sinne unserer Gesetze?
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  #8 (permalink)  
Alt 16.11.2005, 11:18
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AW: Lohnt sich ein Mahnbescheid in einem solchen Fall überhaupt?

Zitat:
Zitat von Scrat
Moin Atlantis,

asoo ist das...mhhh...nun bin ich jedoch schon mit gesetzter Frist vom Vertrag zurückgetreten und habe den Verkäufer wieder mit einer Frist gebeten, die Kaufsumme zurückzuüberweisen.

Also geht es doch nun um einen Geldbetrag. Oder ist das nicht im Sinne unserer Gesetze?
Ich habe ja fast das Gefühl, als ob man hier veräppelt werden sollte!!

Wo bitte schön hast Du das oben Gesagte denn schon mal in diesem Thread erwähnt???

Zitat:
Moin zusammen,

wenn jemand Ende September über **** ein Handy für 250,00€ + 6,00€ Versandkosten ersteigert hätte und auf Anfragen ihm immer wieder zugesichert werden würde, dass das Handy auf jeden Fall unterwegs wäre blöder weise nur immer neue "Zwischenfälle" auftauchen würden.

Was könnte man dort außer dem "Standard Käuferschutz" zu stellen noch machen?
Von einem Rücktritt kann ich beim besten Willen nirgends etwas lesen! Und trotz stärksten Bemühens beherrsche ich die Kunst des Hellsehens noch nicht!
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  #9 (permalink)  
Alt 16.11.2005, 14:59
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AW: Lohnt sich ein Mahnbescheid in einem solchen Fall überhaupt?

Hähä, da habe ich es mir einfacher gemacht. Ich habe den MB auf die zu zahlenden 175 € bezogen und schon stimmt die Chose.
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  #10 (permalink)  
Alt 16.11.2005, 15:30
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AW: Lohnt sich ein Mahnbescheid in einem solchen Fall überhaupt?

Zitat:
Zitat von dreizehn
Hähä, da habe ich es mir einfacher gemacht. Ich habe den MB auf die zu zahlenden 175 € bezogen und schon stimmt die Chose.
Also jetzt werde ich zunehmend ratlos!!
Ich lese:
Zitat:
Was könnte man dort außer dem "Standard Käuferschutz" zu stellen noch machen?
**** würde in diesem Fall max. 175€ auszahlen.
Als Otto-Normal-Jurist gehe ich in meinem jugendlichen Leichtsinn davon aus, dass das der unproblematische Part wäre. Vor allen Dingen, weil der letzte Satz auch noch heißt:
Zitat:
Was würdet Ihr machen bzw. würdet Ihr überhaupt noch was machen nachdem **** die 175€ gezahlt hat?

In meiner mir als Westfale eigenen Überschwänglichkeit bin ich deshalb davon ausgegangen, dass des Pudels Kern nicht bei **** (der besagten Internetversteigerungsplattform -ich liebe die deutsche Sprache- ) liegt und dass der gehörnte Käufer noch überlegt, was er machen werde!

Darauf, dass es um die 175 EUR geht oder dass der Käufer sich schon entschieden hat, hat mich meine Spürnase denn doch nicht gebracht!
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