Dies ist eine Diskussion zu Löschung der Zweigniederlassung einer Limited innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Löschung der Zweigniederlassung einer Limited Dies wird dem deutschen Gericht erst über die Handelskammer mitgeteilt. Nach Aufforderung an den alten Direktor teilt dieser obrigen Sachverhalt mit und eine Adresse von B. B ist aber unter dieser Adresse nicht zu erreichen, auch nicht unter anderen Adressen die mitgeteilt werden. A kann mittlerweile auch den notariellen Vertrag zum Gesellschafterwechsel nachreichen. AAL ist zwar immernoch auf "active", die Zweigniederlassung soll nun aber von Amts wegen gelöscht werden, da der neue Director nicht zu ermitteln ist. Nun bekommt die Registerabteilung ein Anschreiben aus der Zwangsversteigerungsabteilung, dass die Limited nicht zu löschen ist, da sie bei einem Objekt Miteigentümer ist. A hat aber ein großes Interesse an seiner Löschung als Direktor. Wie ist nun zu verfahren? |
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| AW: Löschung der Zweigniederlassung einer Limited Das Problem bei einer Limited ist, dass kein Mensch genau weiß (nicht mal die Gerichte), welches Recht nun angewand werden muss. Deutsches oder britisches ? Da B nicht ganz astrein zu sein scheint, würde ich in den sauren Apfel beißen und einen britischen Fachanwalt konsultieren. Evtl. auch vor einem britischen Gericht klagen. Die britischen Gerichte sind sehr teuer, aber auch sehr schnell. Das könnte hier notwendig sein, um eine weitere Haftung auszuschließen. |
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