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Lieferverdindlichkeit bei Preislisten/Unlautere Wettbewerb

Dies ist eine Diskussion zu Lieferverdindlichkeit bei Preislisten/Unlautere Wettbewerb innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 09:59
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Lieferverdindlichkeit bei Preislisten/Unlautere Wettbewerb

Hallo liebe JuraForum Gemeinde,

ich hääte mal folgende Frage bzw. fiktiven Fall.

Ein Großkonzern K stellt auf seiner Homepage eine Preisliste für ein Produkt (in der das Wort unverbindlich nicht vorkommt) zur Verfügung.

Das Produkt P um das es geht ist ein Halberzeugnis und muss noch veredelt werden.

Eine Firma F will dieses Produkt nun kaufen um es zu veredeln und an einen staatlichen Kunden auszuliefern.

K weigert sich jetzt ein Angebot abzugeben mit der Begründung in diesem Fall das Produkt P nur direkt an die staatliche Stelle zu verkaufen (Veredelung würde über einen Subkontraktor erfolgen).

(So ich hoffe das ist verständlich und fiktive genug.)

Jetzt die Frage: Inwieweit stellt die Preisliste ein Angebot dar, bzw. stellt die Situation einen unlauteren Wettbewerb dar (man beachte insbesondere eine groß Marktmacht von K)


Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Hilfe,

Grüße
der--badener
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  #2 (permalink)  
Alt 30.06.2011, 12:25
V.I.P.
 
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AW: Lieferverdindlichkeit bei Preislisten/Unlautere Wettbewerb

Zitat:
Zitat von der--badener Beitrag anzeigen
Jetzt die Frage: Inwieweit stellt die Preisliste ein Angebot dar
Es stellt eine "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" (»»» invitatio ad offerendum) dar. Also gar kein Angebot. Das Angebot kommt dann ggf. vom Käufer.

Zitat:
, bzw. stellt die Situation einen unlauteren Wettbewerb dar (man beachte insbesondere eine groß Marktmacht von K)
Es besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Ein Lieferant ist nicht verpflichtet, an jedermann zu liefern.

Unlauterer Wettbewerb wäre es ohnehin nicht, sondern wenn dann ein Verstoß gegen das Kartellrecht.

Das wiederum lässt sich leicht prüfen - man wende sich an das zuständige Landeskartellamt bzw. an das Bundeskartellamt. Das prüft dann, ob ein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegen könnte.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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