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Lieferung ohne direkten Auftrag

Dies ist eine Diskussion zu Lieferung ohne direkten Auftrag innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.01.2010, 23:56
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Lieferung ohne direkten Auftrag

Mal angenommen Firma A schickt der Firma B ein Angebot über Summe X, unten auf dem Angebot steht: "Bitte beachten Sie: Sollten in unserem Angebot keine Versandkosten angegeben sein ist unser Angebot immer zuzüglich der tatsächlich anfallenden Transport-/Versandkosten".
Firma B beauftragt Firma A per Mail, und fordert die Vorkassenrechnung an. In der Vorkassenrechnung jedoch tauchen keine Versandkosten auf und da der Gesamtbetrag einen Wert von über 10.000,-€ hat, freut sich Firma B in der Annahme, dass bei dieser Summe die Versandkosten durch Firma A getragen werden.
Eine Woche nach erhalt des Materials bekommt Firma B eine Rechnung über mehr als 300,-€ netto von einer Spedition, ohne diese jemals beauftragt zu haben. Die Kosten hierfür waren der Firma B nie bekannt und wurden erst Recht niemals beauftragt.

Wer hat die Kosten zu übernehmen?

Danke schonmal im Vorraus.
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Alt 15.01.2010, 00:45
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AW: Lieferung ohne direkten Auftrag

Was ist jetzt an dieser Formulierung unklar:

"Bitte beachten Sie: Sollten in unserem Angebot keine Versandkosten angegeben sein ist unser Angebot immer zuzüglich der tatsächlich anfallenden Transport-/Versandkosten"

Allerdings besteht zwischen Spediteur und A wie gesagt kein Vertragsverhältnis. Deshalb muss man die Rechnung natürlich nicht bezahlen. Die Kosten müsste also die beauftragende Firma B tragen und könnte sie sich aber im Außenverhältnis wegen obiger AGB zurückholen. Kommt also auf dasselbe raus. Etwas anderes könnte höchstens wegen Handelssitten und Treu und Glauben gelten. Sehe aber aufgrund des eindeutigen Wortlautes der AGB keine Handhabe, gegen die Kosten vorzugehen. Die Preisangabeverordnung gilt schließlich nur Verbrauchern gegenüber und grundsätzlich hat nach bürgerlichem Recht der Schuldner an seinem Sitz zu leisten, vgl. § 269 BGB. Transport- und Versandkosten sind also im Zweifel nicht im Preis enthalten. Wäre gespannt, ob das jemand anders sieht.

P.S.: Im Übrigen ist nach § 310 Abs. 1 BGB lediglich die Generalklausel des § 307 BGB bei Verträgen zwischen Unternehmern an Inhaltskontrolle von AGB zu prüfen. Eine unangemessene Benachteiligung kann ich hier nicht erblicken.
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Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!

Geändert von fernetpunker (15.01.2010 um 01:24 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 15.01.2010, 01:08
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AW: Lieferung ohne direkten Auftrag

Aber muss der Lieferant nicht spätestens in der Auftragsbestätigung bzw. in diesem Fall in der Vorkassen-Rechnung/Proforma die Kosten für Versand angeben? Firma B nimmt ja eine Leistung in Anspruch deren Auftragsvolumen sie gar nicht kennt.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.01.2010, 01:14
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AW: Lieferung ohne direkten Auftrag

Wie wär´s mit fragen, bevor man den Auftrag erteilt bei solchen AGB? Das dürfte durchaus zumutbar sein.
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