Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Liefermenge abweichend von Rechnungsinhalt sowie Online-Bestellung

Dies ist eine Diskussion zu Liefermenge abweichend von Rechnungsinhalt sowie Online-Bestellung innerhalb des Forums Handelsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.05.2010, 15:35
Neues Mitglied
 
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, andi_ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andi_ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andi_ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andi_ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andi_ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andi_ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andi_ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andi_ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andi_ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andi_ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Liefermenge abweichend von Rechnungsinhalt sowie Online-Bestellung

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe folgende theoretische Frage. Ich denke, dass der geschilderte Ablauf jedoch seine "Tücken" hat und durchaus interessante Aspekte haben könnte...
Häufig diskutiert sind ja die Fälle mit falsch ausgewiesenem Preis (PCs, Festplatten o.ä.), aber hier gehe ich nochmals einen Schritt weiter und bin gespannt auf die Einschätzungen von Euch...

Folgendes Szenario:
In einem Onlineshop werden Waren bestellt, die in unterschiedlichen Verpackungsgrößen erhältlich sind. Der Shop hat einen Software-Bug und sorgt für folgendes Problem.

Vom Besteller ausgewählt werden 1x Gebinde zu 5 Liter, dieses wird auch in den Warenkorb zum Preis von 70EUR übernommen.
Bei dem weiterführenden Bestellablauf wird das Gebinde irgendwann mit 5 Liter zum Preis von 20EUR fortgeführt (Preis eigentlich für 1 Liter).

Bei der Bezahlung über ein Internetbezahldienst wird der automatisch generierte Betrag automatisch an den Verkäufer übertragen. Es erfolgt keine manuelle Eingabemöglichkeit für den Betrag o.ä.

-> Die Bestellbestätigung geht per Mail zu
hier ist ebenfalls die Angabe 5Liter / 20EUR

-> Die Rechnung geht per Mail zu
Auf der Rechnung ist ausgewiesen: 5Liter / 20EUR

-> Die Bestellung wird versandt
Auf der Original-Rechnung ist ebenfalls ausgewiesen: 5Liter / 20EUR

-> Geliefert wird jedoch nur ein 1L Gebinde.


Meiner Ansicht nach hat der Verkäufer bis zu dem Zeitpunkt der Annahme der Zahlung und der Rechnungsstellung die Möglichkeit, diesen Fehler zu korrigieren (invitatio ad offerendum).

Ohne Rücksprache mit dem Kunden den Versand zu initiieren und dann die Lieferung nicht gemäß der Bestellung mit gleichzeitig fehlerhafte Deklaration auf der Rechnung durchzuführen, halte ich für äußerst fragwürdig.

Eigentlich sollte dies zu einem rechtskräftigen Vertragsverhältnis führen und einen Preis von 20EUR für das 5L-Gebinde auslösen, da offensichtlich beide Parteien ihre Willenserklärung in dieser Weise abgegeben haben.
Oder was meint Ihr dazu?

Freue mich über Eure Meinungen!!
Andreas
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Online Bestellung Kaufrecht / Leasingrecht 08.08.2009 07:49
Lieferverzug bei Online-Bestellung Internetrecht 03.07.2007 12:06
Kaufrücktritt bei Online-Bestellung Internetrecht 05.01.2006 08:59





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Handelsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN