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Laptop Garantiefall - nun Gutschrift?!

Dies ist eine Diskussion zu Laptop Garantiefall - nun Gutschrift?! innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 05.11.2011, 12:05
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Laptop Garantiefall - nun Gutschrift?!

Hallo,

Folgenede Situation:

K (Käufer) hat im Oktober 2009 bei F (Firma) ein Notebook gekauft, dass Notebook hatte immer wieder Probleme, wurde immer wieder eingeschickt. Nach 3 Nachbesserungen, trat der Fehler wieder auf.
Nun hat F gesagt, dass das gerät zur Wandlung kommt und K eine gutschrift erhalten würde. F meinte aber auch, dass K eventuell eine Minderung des Kaufpreies bekommen würde, also nicht seinen ursprünglichen Preis wieder bekommt.

Beispiel: Das Notebook hat damals beim Kauf 599 gekostet, ist es dann rechtens, dass K nun nach 2 Jahren weniger bekommt? Weil K kann ja im endeffekt nix dafür, dass das Gerät nie reibungslos lief?

Geändert von Topa (06.11.2011 um 16:33 Uhr).
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Alt 06.11.2011, 15:18
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AW: Laptop Garantiefall - nun Gutschrift?!

Kann mir keiner Helfen?
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  #3 (permalink)  
Alt 06.11.2011, 16:34
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AW: Laptop Garantiefall - nun Gutschrift?!

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
nein.

du müsstest entsprechend der forenregeln ändern:

habe ich getan
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  #4 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 01:00
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AW: Laptop Garantiefall - nun Gutschrift?!

Hallo,
K hat durch den Defekt zunächst Anspruch auf Nachbesserung nach §439 BGB. Das hat er hier ja auch geltend gemacht. Wenn dies erfolglos bleibt, kann der K den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Folgendes Problem: Beim Rücktritt des Käufers erwirbt der Verkäufer einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach 346 I BGB. Dieser bemisst sich nach der üblichen Nutzungsdauer der Ware und der Zeit, die der Käufer das Gerätmangelfrei nutzen konnte. Bei einem Laptop liegt die übliche Nutzungsdauer bei 3 Jahren. Hatte der K den Laptop also 18 Monate mangelfrei nutzen können, läge der Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei 50% des Kaufpreises.

Den Anspruch auf Nutzungsersatz erhält der Käufer aber nur im Falle des Rücktritts. Nach einer Entscheidung des EuGH darf der Verkäufer keinen Nutzungsersatz bei Umtausch der Ware verlangen. Naheliegender wäre es im vorliegenden Fall also, der K würde ein neues Gerät verlangen.
Das Angebot einer Preisminderung durch die F ist für den K demnach nicht erste Wahl, da der Verkäufer mit mehr in der Pflicht steht.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 10:27
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AW: Laptop Garantiefall - nun Gutschrift?!

Zitat:
Zitat von Kyuubi86 Beitrag anzeigen
Hallo,
K hat durch den Defekt zunächst Anspruch auf Nachbesserung nach §439 BGB. Das hat er hier ja auch geltend gemacht. Wenn dies erfolglos bleibt, kann der K den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Folgendes Problem: Beim Rücktritt des Käufers erwirbt der Verkäufer einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach 346 I BGB. Dieser bemisst sich nach der üblichen Nutzungsdauer der Ware und der Zeit, die der Käufer das Gerätmangelfrei nutzen konnte. Bei einem Laptop liegt die übliche Nutzungsdauer bei 3 Jahren. Hatte der K den Laptop also 18 Monate mangelfrei nutzen können, läge der Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei 50% des Kaufpreises.

Den Anspruch auf Nutzungsersatz erhält der Käufer aber nur im Falle des Rücktritts. Nach einer Entscheidung des EuGH darf der Verkäufer keinen Nutzungsersatz bei Umtausch der Ware verlangen. Naheliegender wäre es im vorliegenden Fall also, der K würde ein neues Gerät verlangen.
Das Angebot einer Preisminderung durch die F ist für den K demnach nicht erste Wahl, da der Verkäufer mit mehr in der Pflicht steht.
Also verstehe ich das richtig: Sollte K ein neues gerät verlangen? Aber F hat der Gutschrift von L (Lieferant) zugestimmt, heißt, K wird definitiv eine Gutschrift erhalten. K möchte aber auf keinen Fall mit einem Minus daraus!!!
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  #6 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 13:01
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AW: Laptop Garantiefall - nun Gutschrift?!

Ja. Meiner Meinung nach sollte K ein neues Gerät verlangen. Das Verlangen einer mangelfreien Sache gehört zu den Möglichkeiten der Nacherfüllung.

Was F und L miteinander vereinbaren, kann dem K egal sein, solange er nicht selbst zustimmt. Der K hat eine vertragliche Beziehung nur mit der F und die F hat ihre Pflichten aus diesem Verhältnis zu erfüllen, unabhängig von seinen Vereinbarungen mit L.
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  #7 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 13:24
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AW: Laptop Garantiefall - nun Gutschrift?!

Erstmal Danke

Eine Frage noch: Sollte K jetzt abwarten, eventuell gibt es ja als Gutschrift den vollen Preis oder sollte K sofort bei F anrufen und sagen das er ein Neugerät will!

Danke für die informaticen antworten
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  #8 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 13:58
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AW: Laptop Garantiefall - nun Gutschrift?!

Meiner Ansicht nach sollte K sich bei F melden und diese auffordern, ihm das Gerät umzutauschen. Eine Kaufpreisminderung auf 0 ist extrem unwahrscheinlich, da man K dann doch viel eher schon ein Ersatzgerät angeboten hätte.
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Alt 07.11.2011, 14:38
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AW: Laptop Garantiefall - nun Gutschrift?!

Danke für die zahlreichen Infos.

Mit ich auch alles verstanden habe, fasse ich nochmal zusammen:

K liegt sozusagen im Recht, F dürfte ihm gar nichts mindern, F sollte ihm entweder voll Betrag aussetzen oder für gleichwertigen Ersatz sorgen!
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  #10 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 12:30
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AW: Laptop Garantiefall - nun Gutschrift?!

er sollte für gleichwertigen ersatz sorgen.
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