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Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen?

Dies ist eine Diskussion zu Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 20:23
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AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen?

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Unterdrückung wahrer tatsachen..

Es könnte der Straftatbestand des Betruges erfüllt sein,
wenn der Händler gewußt hat, dass die Forderung dem Kunden
gehört, und nicht ihm.
Sehe ich anders, weil der Händler den Kunden nicht zu irgendetwas verleitet hat, sondern der Kunde hat ganz von sich aus etwas gemacht.
Dann wäre ja auch jede Falschlieferung die man nicht zurück schickt Betrug und da sieht es der Gesetzgeber völlig anders. Wieso sollte also der Kunde fünf mal gelieferte Ware ohne weiteres behalten dürfen, der Händler wäre aber ein Betrüger wenn ein Kunde zwei mal zahlt
__________________
Zitat:
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  #12 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 20:34
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AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen?

Zitat:
Dann wäre ja auch jede Falschlieferung die man nicht zurück schickt Betrug und da sieht es der Gesetzgeber völlig anders. Wieso sollte also der Kunde fünf mal gelieferte Ware ohne weiteres behalten dürfen, der Händler
Das stimmt ja auch alles nicht.
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  #13 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 20:37
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AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen?

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Das stimmt ja auch alles nicht.
OK, dann zeig mir wo der Kunde verpflichtet ist die Ware umgehend zurück zu schicken bzw. den Händler zu kontaktieren. Das muss er nicht.

Ich kann Deiner Betrugsthese nicht folgen und bisher hast Du mir keinen schlüssigen Grund genannt, warum der Fehler des Kunden hier einen Betrug des Händlers begründen würde
__________________
Zitat:
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  #14 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 21:22
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AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen?

Zitat:
OK, dann zeig mir wo der Kunde verpflichtet ist die Ware umgehend zurück zu schicken bzw. den Händler zu kontaktieren. Das muss er nicht.
Der Kunde ist verpflichtet dies anzuzeigen;
ansonsten läuft er Gefahr sich der Unterschlagung schuldig zu machen;
durch die Nichtanzeige kann dem Kunden konkludent der
Aneignungswille an einer Sache unterstellt werden,
an der er wissentlich keine Rechte besitzt.

Zitat:
Wo hat der Händler über Vorspiegelung falscher Tatsachen den Kunden dazu gebracht, ihm das Geld zu überweisen? Der Kunde ist einfach nur, entschuldigung, dämlich gewesen. Das macht den Händler aber nicht zum Betrüger
Genau so wie der Aneignungswille an einer beweglichen Sache,
an der man wissentlich keine Rechte besitzt,
strafbar ist,
ist der Aneignungswille an einer Forderung strafbar,
wenn der Händler wissentlich über eine Forderung verfügt,
obwohl er weiss, dass er keine Rechte an dieser Forderung
besitzt.

Wieso jetzt im deutschen Strafrecht zwischen Unterschlagung
einer beweglichen Sache und Betrug bei einer Forderung
unterschieden wird,
keine Ahnung.

Das muss ja auch nicht unbedingt einen Sinn ergeben;
genau so wie das Handelsrecht nichts mit handeln zu tun hat.

Insofern hört das ganze auch nicht zum Handelsrecht;
kenne mich da auch nicht tiefer mit aus,
und lasse mich auch eines besseren belehren.
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  #15 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 21:32
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AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen?

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Der Kunde ist verpflichtet dies anzuzeigen;
ansonsten läuft er Gefahr sich der Unterschlagung schuldig zu machen;
durch die Nichtanzeige kann dem Kunden konkludent der
Aneignungswille an einer Sache unterstellt werden,
an der er wissentlich keine Rechte besitzt.
Durch die Lieferung einer unbestellten Sache durch ein Unternehmen an einen Kunden wird kein Anspruch gegen diesen begründet
__________________
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  #16 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 21:49
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AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen?

Bevor du jetzt weiter hier herumtrollst,
zitierts du vielleicht mal den ganzen §,
und nicht nur Absatz 1.

Mal abgesehen davon,
geht es hier nicht um die Aneignung einer Sache,
sondern um die Aneignung einer Forderung.
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  #17 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 21:54
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AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen?

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Bevor du jetzt weiter hier herumtrollst,
zitierts du vielleicht mal den ganzen §,
und nicht nur Absatz 1.

Mal abgesehen davon,
geht es hier nicht um die Aneignung einer Sache,
sondern um die Aneignung einer Forderung.
Dann beleg doch mal Deine Aussage stichaltig! Das bist Du nach wie vor schuldig geblieben!

Ach ja, wer nicht Deine Meinung teilt ist also automatisch ein Troll? Eieiei, ganz schön arm!

Weißt was, mach Dir nicht mehr die Mühe zu antworten. Die Ignorierliste ist ja nicht umsonst entwickelt worden und eine Antwort sehe ich gar nicht mehr. Ich lese lieber die Antworten von Leuten wie Humungus, 2much, zeiten, etc da steckt mehr Substanz dahinter und die können mit Diskussionen umgehen
__________________
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  #18 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 23:04
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Es kommt nicht darauf an,
was du lesen möchtest,
sondern im Interesse der Anfragenden kommt es darauf an,
was die richtige antwort ist.
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