Dies ist eine Diskussion zu Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? Zitat:
Dann wäre ja auch jede Falschlieferung die man nicht zurück schickt Betrug und da sieht es der Gesetzgeber völlig anders. Wieso sollte also der Kunde fünf mal gelieferte Ware ohne weiteres behalten dürfen, der Händler wäre aber ein Betrüger wenn ein Kunde zwei mal zahlt
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| AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? Zitat:
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| AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? OK, dann zeig mir wo der Kunde verpflichtet ist die Ware umgehend zurück zu schicken bzw. den Händler zu kontaktieren. Das muss er nicht. Ich kann Deiner Betrugsthese nicht folgen und bisher hast Du mir keinen schlüssigen Grund genannt, warum der Fehler des Kunden hier einen Betrug des Händlers begründen würde
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| AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? Zitat:
ansonsten läuft er Gefahr sich der Unterschlagung schuldig zu machen; durch die Nichtanzeige kann dem Kunden konkludent der Aneignungswille an einer Sache unterstellt werden, an der er wissentlich keine Rechte besitzt. Zitat:
an der man wissentlich keine Rechte besitzt, strafbar ist, ist der Aneignungswille an einer Forderung strafbar, wenn der Händler wissentlich über eine Forderung verfügt, obwohl er weiss, dass er keine Rechte an dieser Forderung besitzt. Wieso jetzt im deutschen Strafrecht zwischen Unterschlagung einer beweglichen Sache und Betrug bei einer Forderung unterschieden wird, keine Ahnung. Das muss ja auch nicht unbedingt einen Sinn ergeben; genau so wie das Handelsrecht nichts mit handeln zu tun hat. Insofern hört das ganze auch nicht zum Handelsrecht; kenne mich da auch nicht tiefer mit aus, und lasse mich auch eines besseren belehren. |
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| AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? Zitat:
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| AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? Bevor du jetzt weiter hier herumtrollst, zitierts du vielleicht mal den ganzen §, und nicht nur Absatz 1. Mal abgesehen davon, geht es hier nicht um die Aneignung einer Sache, sondern um die Aneignung einer Forderung. |
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| AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? Zitat:
![]() Ach ja, wer nicht Deine Meinung teilt ist also automatisch ein Troll? Eieiei, ganz schön arm! Weißt was, mach Dir nicht mehr die Mühe zu antworten. Die Ignorierliste ist ja nicht umsonst entwickelt worden und eine Antwort sehe ich gar nicht mehr. Ich lese lieber die Antworten von Leuten wie Humungus, 2much, zeiten, etc da steckt mehr Substanz dahinter und die können mit Diskussionen umgehen
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